Öffentliche Aufträge nur bei Tariftreue

von Redaktion

Auf Baustellen für den Bund soll nur nach Tarif bezahlt werden. © Marcus Brandt/dpa

Berlin – Bauarbeiter, die Gebäude für die Bundesregierung hochziehen, sollen künftig grundsätzlich Tariflohn erhalten. Für Beschäftigte von Privatfirmen, die Lebensmittel an Kantinen des Bundes liefern, gilt das Gleiche. Bisher wurden in diesem Bereich auch untertarifliche Niedriglöhne toleriert.

Die neuen Regeln soll der Bund bald für die eigenen Liefer-,Dienstleistungs- und Bauaufträge anwenden, die einen Nettowert von mindestens 50 000 Euro haben. So steht es im Entwurf des Bundestariftreuegesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Dienstag zur Abstimmung an die anderen zuständigen Ministerien geschickt haben. Die Pflicht zum Tariflohn gilt dann für die Unternehmen, die die Aufträge selbst ausführen, aber auch für deren Subunternehmer.

Auf Vorschlag der Tarifpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – wird der Bund den jeweils anwendbaren Tarifvertrag festlegen. Das betrifft nicht nur die Bezahlung, sondern auch Arbeits- und Urlaubszeiten. Eine Prüfstelle bei der Rentenversicherung soll kontrollieren, ob die Firmen die Bestimmungen einhalten. Tun sie es nicht, müssen sie Vertragsstrafen zahlen und damit rechnen, von weiteren Aufträgen ausgeschlossen zu werden.

„Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor“, erklärte Arbeitsministerin Bas zur Begründung. Dabei gibt es aber bis 2032 mindestens eine Ausnahme: die Bundeswehr. Firmen, die beispielsweise Kasernen bauen oder Drohnen liefern, dürfen weiterhin auch untertariflich entlohnen. Offizielles Gegenargument: Das komme in diesem Bereich kaum vor.

Die Tariftreue beim Bund haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Ähnlich wie der höhere Mindestlohn war das ein sozialdemokratisches Wunschprojekt. Vor ungefähr einem Jahr scheiterte es am Widerstand der FDP in der Ampelregierung. Die Union konnte sich währenddessen nun in anderen Punkten durchsetzen, etwa bei der Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit.

Der Hintergrund der politischen Pflicht zum Tariflohn: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden tendenziell schwächer. Die Verträge, die sie aushandeln, gelten für immer weniger Beschäftigte. Das Arbeitsministerium verweist auf Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung und der Bundesagentur für Arbeit: 1998 kamen 73 Prozent der Arbeitenden in den Genuss eines Tarifvertrages, 2023 waren es noch 49 Prozent.

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