Pünktlich zum Ferienstart drehte sich bei unserer Telefonaktion in Zusammenarbeit mit kartensicherheit.de alles um rechtliche Fragen im Urlaub.
Meine Ferienwohnung in Spanien entsprach nicht der Beschreibung. Ich habe reklamiert und trotz zugesagter Erstattung wurde mir nur ein Bruchteil davon überwiesen. Was kann ich tun?
Wenn die Unterkunft nicht der Beschreibung entspricht, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Wichtig ist, dass Sie die Mängel dokumentieren und dem Vermieter sofort melden. Zusagen sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Wurde bereits ein Teilbetrag erstattet, bleiben Sie hartnäckig: Nehmen Sie nochmals Kontakt auf, setzen Sie eine Frist und fordern Sie den Rest ein. Da die Ferienwohnung im Ausland ist, kann auch das Europäische Verbraucherzentrum weiterhelfen (www.evz.de).
Mein Rückflug wurde um vier Stunden nach hinten verschoben. Muss ich das akzeptieren?
Bei Änderungen nach der Buchung kommt es darauf an, wie stark die Reise dadurch beeinträchtigt wird. Eine Verschiebung der Flugzeit von 4-5 Stunden gilt rechtlich als erhebliche Beeinträchtigung. Hier sind zusätzlich die konkreten Umstände mitzuberücksichtigen. Wie lange dauert der Flug? Ist die Nachtruhe betroffen? Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft und fragen Sie nach einer Alternative. Wird das abgelehnt und möchten Sie gar nicht mehr fliegen, können Sie bei einer erheblichen Beeinträchtigung von der Reise zurücktreten oder eine Entschädigung verlangen.
Welche Versicherung greift, wenn ich kurz vor dem Reiseantritt krank werde?
In solchen Fällen hilft die Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die anfallenden Stornokosten, die je nach Zeitpunkt der Absage bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen können. Voraussetzung ist ein triftiger Grund, etwa eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung. Liegt bereits eine Vorerkrankung vor, die sich vor oder während der Reise verschlechtert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Police abschließen.
Worauf ist bei der Mietwagenbuchung im Ausland zu achten?
Wenn im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart ist – etwa bei Kratzern oder Unfällen – empfiehlt es sich, das Fahrzeug bei der Übergabe gründlich zu fotografieren. Sollten bereits Schäden vorhanden sein, melden Sie diese umgehend dem Vertragspartner. So lässt sich später nachweisen, dass bestimmte Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden. Achten Sie zudem auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig, kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung oder die sogenannte Mallorca-Police sinnvoll sein. Sie stockt die Deckungssumme auf und schützt vor finanziellen Risiken, falls die reguläre Versicherung nicht ausreicht.