Weitere Nachweis- und Dokumentationspflichten kann die Wirtschaft nicht gebrauchen, sagen Arbeitgebervertreter. © Sebastian Gollnow/dpa
München – Das Bundeskabinett hat ein Tariftreuegesetz beschlossen. Nur Unternehmen, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährleisten, sollen sich künftig um öffentliche Aufträge über 50 000 Euro Volumen bewerben dürfen. Arbeitgeberverbände protestieren dagegen Wir sprachen mit dem Chefvolkswirt der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Jochen Wiegmann, über die Gründe dafür und die Sorgen im Mittelstand.
Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sollen künftig die einschlägigen tariflichen Mindeststandards einhalten. Was haben Sie dagegen?
Wir sehen eine gewaltige Bürokratie auf die Unternehmen zukommen, die sich um Aufträge des Bundes bewerben.
Was meinen Sie konkret?
Die Betriebe müssen erhebliche Dokumentations- und Nachweispflichten einhalten. Also, Angaben zu Entlohnung, Mindesturlaub Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Die Einhaltung soll ja auch kontrolliert werden über eine eigene Prüfstelle.
Arbeitszeiten und Bezahlung müssen doch ohnehin dokumentiert werden, oder nicht?
Es gibt ja nicht nur einen, sondern mehrere Tarifverträge verschiedener Branchen. Die Anforderungen an die Unternehmen sind komplex. In einer Branche wird laut Tarif Weihnachtsgeld bezahlt, in der anderen wieder nicht. Es gibt unterschiedliche Überstundenregelungen und Pausenregelungen, all das muss man abgleichen und nachweisen, wenn man sich um Bundesaufträge bemüht. Das trifft vor allem den Mittelstand.
Warum?
Das ist bei allen Bürokratiethemen der Fall. Ein Betrieb mit 20 Mitarbeitern ist von der Verwaltung her ganz anders aufgestellt als ein Konzern, der eigene Abteilungen für so etwas hat. Das stecken ganz andere Ressourcen dahinter als sie ein Mittelständler hat. Mittelständler müssen die Beratungsleistungen notfalls extern zukaufen. Das kostet alles.
Glauben Sie, dass sich mittelständische Betriebe dann erst gar nicht mehr um Staatsaufträge bewerben?
Das ist unsere Befürchtung. Je höher der Aufwand ist, desto eher wird ein kleinerer Betrieb abgeschreckt. Das führt zu weniger Wettbewerb, sprich, zu weniger Bewerbern und in der Folge tendenziell zu höheren Preisen, die der Bund für einen Auftrag bezahlen muss. Gerade bei den großen Infrastrukturprojekten, die jetzt auf den Weg gebracht werden sollen, muss doch das Interesse sein, möglichst viele Bewerber zu haben und mit den Steuergeldern gut zu haushalten.
Ein Argument für das Tariftreuegesetz ist ja, dass Betriebe, die keine Tariflöhne bezahlen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen habe, die das schon tun. Zählt das für Sie nicht?
Die Höhe der Löhne ist in Bayern gar nicht das vordringliche Problem: Wir haben in vielen Bereichen Fachkräftemangel, da zahlen die Unternehmen ihren Mitarbeitern ohnehin schon mehr. Im Übrigen ist es Teil der Tarifautonomie, dass ein Unternehmen selbst entscheiden kann, ob es eine Tarifbindung eingehen will oder nicht. Gerade kleinere Betriebe haben oft mit ihren Beschäftigten individuelle Modelle ausgearbeitet, die für beide Seiten passen. Übrigens beziehen sich die Vorgaben zur Tariftreue nur auf die Dauer des Auftrags und die im Inland erbrachte Leistung.
Was befürchten Sie?
Unter anderem, dass das Gesetz die Vergabe von Teilen eines Auftrags ins Ausland fördert. Das Hauptthema für uns ist aber, dass eine Bundesregierung, die angetreten ist, um Bürokratie abzubauen, jetzt neue Bürokratie aufbaut.