Wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind, läuft der Lohn weiter. Arbeitgeber klagen über hohe Kosten. © Büttner/dpa
München/Köln – Forscher des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben sich für Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgesprochen. „Um die Unternehmen zu entlasten, ist es dringend notwendig, diese Kosten zu reduzieren“, erklärte das Forschungsinstitut. So könnte etwa die Lohnfortzahlung für die ersten Krankheitstage ausgesetzt oder generell gesenkt werden.
Studienautor Jochen Pimpertz: „Die Gehaltszahlung würde zu Beginn einer Erkrankung für einige Tage ausgesetzt.“ Alternativ ließen sich Karenzzeiten definieren, in denen das Gehalt auf reduziertem Niveau gezahlt werde. Entlastung sei jedenfalls dringend geboten. Auch ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung begrenzen, so der IW-Experte. Dies gelänge zum Beispiel durch eine Einschränkung bei wechselnden Diagnosen.
Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt – außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose. Künftig könnte Pimpertz zufolge der Arbeitgeber auch bei wechselnden Diagnosen insgesamt nicht länger als sechs Wochen pro Jahr Gehalt zahlen müssen.
Pimpertz verweist auf eine Verdopplung der Summe der Entgeltfortzahlungen in Krankheitsfällen seit 2010: „Rund 82 Milliarden Euro mussten Arbeitgeber im Jahr 2024 für kranke Mitarbeiter aufbringen.“
Für diesen Anstieg gibt es allerdings gute Gründe, die der Autor teils auch nennt: So ist die Erwerbstätigkeit deutlich gestiegen – wenn mehr Menschen arbeiten, werden auch mehr Beschäftigte krank und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zudem sind die Löhne gestiegen und entsprechend auch die Lohnfortzahlungen.
Die bayerischen Arbeitgeber setzen den Fokus weniger auf die Kosten als die Ausfälle an sich: „Klar ist: Die Zahl an krankheitsbedingten Ausfällen ist zu hoch und wir müssen alles tun, um sie zu senken“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw). „Hinzu kommen weitere Kosten zur Bewältigung organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Folgen von krankheitsbedingten Ausfällen.“ Die könnten auch durch Mehrarbeit der gesunden Mitarbeiter nicht aufgefangen werden.
Um die Krankenstände zu reduzieren, dürfe es keine Denkverbote geben. Der Karenztag sei eine Möglichkeit. „Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass es gute, mit den Sozialpartnern abgestimmte Gründe hatte, warum der Karenztag in Deutschland 1970 abgeschafft wurde.“ Denn: „Es ist nicht auszuschließen, dass manche Mitarbeiter sich dann tendenziell gezwungen sehen, sich in die Arbeit zu schleppen, obwohl sie krank sind. “ Wichtig aber sei, die telefonischen Krankschreibungen wieder abzuschaffen.
Scharfen Gegenwind bekam das IW vom Bayerischen Gewerkschaftsbund: „Die Forderung nach Karenztagen und gekürzter Lohnfortzahlung ist nichts anderes als ein Angriff auf die Gesundheit der Beschäftigten. Wer krank ist, darf nicht auch noch finanziell bestraft werden – das wäre ein Rückfall in die soziale Steinzeit“, erklärt Bernhard Stiedl, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds Bayern. „Wenn den Arbeitgebern die Kosten, die durch Krankheit von Beschäftigten entstehen, zu hoch sind, dann gibt es dafür einen Lösungsansatz: Der sorgt für bessere Arbeitsbedingungen, weniger Druck, mehr Personal und ernsthafte Prävention gegen psychische Belastungen. Das macht Menschen gesünder – und Unternehmen erfolgreicher.“
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung führt weitere Gründe an: Erwerbstätige seien heute im Schnitt älter – wegen des demografischen Wandels und weil ältere Beschäftigte heute öfter und länger arbeiten. Der Krankenstand habe sich zudem wegen neuer Krankheiten wie dem Coronavirus und verbesserter Diagnostik erhöht.KR, MAS