Apples Smartwatch darf nicht mehr CO2-neutral genannt werden

von Redaktion

Apple hatte mit Umwelteigenschaften geworben. © Andrej Sokolow, dpa

Frankfurt – Umwelt-Schlappe für den Technologie-Konzern Apple: Das Unternehmen darf seine Smartwatches in Deutschland künftig nicht mehr als „CO2-neutral“ bewerben. Das Landgericht Frankfurt hat die Werbung als irreführend untersagt und ist mit seinem Urteil (Az.: 3-06 O 8/24) einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefolgt. Der Verein hat Apple Greenwashing vorgeworfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der US-Konzern könnte innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Apple darf aber ab sofort die umstrittenen Aussagen nicht wiederholen, wie eine Gerichtssprecherin erläutert. „Das Urteil gilt sofort.“ Für Verstöße hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro pro angezeigtem Fall angedroht. Das Unternehmen äußert sich zunächst nicht zu der Frage, ob es weitere Rechtsmittel einlegt.

Apple hat seit 2023 drei Modelle der Apple-Watch als „unser erstes CO2-neutrales Produkt“ beworben. Die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein „kleiner Rest“ über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen, heißt es in den entsprechenden Anzeigen. Die Umwelthilfe hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung eingelegt. DPA

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