Gesetz abgeschwächt

Das Lieferkettengesetz soll unter anderem Kinderarbeit ausschließen. © Abir Abdullah, epa/dpa

Berlin – Unternehmen sollen künftiger weniger Berichte etwa über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch in

Dienstag, 11. November 2025

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