Gesetz abgeschwächt

von Redaktion

Das Lieferkettengesetz soll unter anderem Kinderarbeit ausschließen. © Abir Abdullah, epa/dpa

Berlin – Unternehmen sollen künftiger weniger Berichte etwa über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch in schweren Fällen sanktioniert werden, wie aus einem Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz weiter hervorgeht, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.

Vermieden würden durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende „doppelte Berichtspflichten“. Dabei gelte das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nahtlos weiter bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht überführt, so das Bundessozialministerium. In der EU werde derzeit über Änderungen verhandelt.

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