Google muss künftig Wettbewerbern Informationen geben, verfügten die Richter. © BRANDON BELL, afp
Washington – In einem wegweisenden Urteil ist der US-Suchmaschinenriese Google einer befürchteten Zerschlagung entgangen, muss künftig aber zur Wahrung des Wettbewerbs bei der Online-Suche umfassende Auflagen erfüllen. Bundesrichter Amit Mehta wies die Forderung der US-Regierung zurück, wonach Google seinen Webbrowser Chrome verkaufen müsse. Die Google-Aktie legte kräftig zu.
Hintergrund des Wettbewerbsverfahrens ist, dass Richter Mehta bereits im August vergangenen Jahres festgestellt hatte, dass Google durch exklusive Vertriebsvereinbarungen im Wert von jährlich mehreren Milliarden Dollar unzulässige Monopole bei der Online-Suche geschaffen und diese jahrelang ausgenutzt habe. Das Justizministerium in Washington forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschränkungen wie das Verbot von Verträgen mit Herstellern wie Apple und Samsung über die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Geräten. Google und der Mutterkonzern Alphabet kritisierten dies wiederum als überzogen und „radikal“.
Entsprechend groß war nach dem aktuellen Urteil die Erleichterung bei Google: „Die heutige Entscheidung erkennt an, wie sehr sich die Branche durch das Aufkommen von KI verändert hat, die den Menschen so viel mehr Möglichkeiten bietet, Informationen zu finden“, erklärte Google-Managerin Lee-Anne Mulholland. Das Justizministerium hob hingegen hervor, dass die geforderten Auflagen für Google „bedeutend“ seien.
Google muss künftig „qualifizierten Wettbewerbern“ Suchindexdaten und Informationen zur Nutzerinteraktion zur Verfügung stellen, die Konkurrenten dann zur Verbesserung ihrer Dienste nutzen können.