Bohrinsel in der Nordsee. © Lars Penning, dpa
Berlin – In den Meeresschutzgebieten von Nord- und Ostsee soll die Förderung von Öl und Gas künftig verboten sein. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Kritiker halten das Verbot für nicht umfassend genug. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, der Schutz der Meeresnatur und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien passten mit Öl- und Gasbohrungen nicht zusammen. Die Schutzgebiete sollten Rückzugsorte für bedrohte Arten sein. Konkret geht es laut Umweltministerium um sechs Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee, für die der Bund zuständig ist. Drei Gebiete – Borkum Riffgrund, Doggerbank, Sylter Außenriff – liegen in der Nordsee, drei in der Ostsee: Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank. Sie machen laut Ministerium etwa 32 Prozent der gesamten deutschen AWZ aus. Es ist das Gebiet jenseits des Küstenmeers – Küstenmeer und AWZ zusammen dürfen bis zu 200 Seemeilen (370 Kilometer) ab der Küste betragen. Laut Gesetzentwurf soll „das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas in den Schutzgebieten der deutschen AWZ nicht mehr möglich sein“.