Kommt Entlastung beim Kunden an?

von Redaktion

Strom soll nicht nur für die Großindustrie, sondern auch für private Verbraucher und kleine Betriebe günstiger werden. © dpa

Berlin – Die Bundesregierung hat Entlastungen bei den Strompreisen auf den Weg gebracht. Dabei geht es zum einen um eine Senkung der Netzentgelte als ein Bestandteil des Strompreises. Davon sollen auch private Haushalte profitieren. Fachverbände warnen allerdings, die Entlastung komme nicht bei allen Verbrauchern an. Bei der Stromsteuer soll eine Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt werden. Eine Senkung der Stromsteuer für alle aber ist weiterhin nicht geplant.

Was ist bei den Netzentgelten geplant?

Die Netzentgelte, über die unter anderem der teure Ausbau der Stromnetze finanziert wird, sind deutlich gestiegen. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben sie derzeit einen Anteil am Gesamt-Strompreis von rund 28 Prozent.

Die Bundesregierung plant für das kommende Jahr einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Betreiber der Übertragungsnetze. Dadurch sollen auch Kostenbelastungen der an die nachgelagerten Verteilernetze angeschlossenen Stromkunden abgemildert werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Stromnetz gliedert sich in das Übertragungsnetz – also große Überlandleitungen – für den Stromtransport über weite Strecken sowie Verteilnetze für die regionale Verteilung. Über diese Verteilnetze werden die privaten Haushalte versorgt.

Wie soll der Zuschuss finanziert werden?

Der Bundeszuschuss soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, einem Sondertopf des Bundes. Insgesamt ist für die nächsten vier Jahre eine Entlastung von 26 Milliarden Euro vorgesehen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. 2027 könnte aber ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dann wird laut Papier eine „signifikante Bezuschussung der Offshore-Netzumlage“ angestrebt – dieser muss aber die EU-Kommission zustimmen. Die Offshore-Netzumlage ist ein weiterer Bestandteil des Strompreises. Über diese Umlage werden unter anderem Kosten aus der Netzanbindung von Windparks auf hoher See finanziert.

Wie kommen Entlastungen bei den Netzentgelten an?

Der Zuschuss komme allen Unternehmen und privaten Haushalten zugute, die Strom verbrauchen, heißt es im Papier des Wirtschaftsministeriums. Nach einer „Überschlagsrechnung“ könnten sich im bundesweiten Schnitt die Netzentgelte für Haushaltskunden um bis zu 2,4 Cent pro Kilowattstunde verringern, im Schnitt etwa um 2 Cent. Laut Bundesregierung wird eine Familie um bis zu 100 Euro im Jahr bei den Stromkosten entlastet.

Aber: Die tatsächliche Entlastungswirkung im einzelnen Netzgebiet könne höher oder niedriger sein, hieß es. Die Entgelte für die Übertragungsnetze werden an die nächste Netz-ebene weitergegeben. Die Versorger geben das dann an ihre Kunden weiter, also auch an private Haushalte. Die regionalen Netzentgelte sind von Region zu Region unterschiedlich hoch.

Was ist bei der Stromsteuer geplant?

Die Stromsteuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz soll für potenziell über 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt werden. Davon sind laut Papier des Wirtschaftsministeriums auch produzierende Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Konditoreien oder Metallbauer und Feinwerkmechaniker erfasst. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer aber schätzt, dass nur maximal 15 Prozent der Betriebe profitieren.

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