Das Heizungsgesetz brachte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) viel Kritik ein. © dpa
Berlin/München – Es könnte eines der heikelsten Vorhaben der schwarz-roten Koalition werden: die Reform des umstrittenen Heizungsgesetzes. Wie weitreichend sollen die Änderungen sein, und inwiefern kommt es bei der staatlichen Förderung zu Kürzungen? „Es ist unsere Verantwortung als Koalition, die Debatte wieder auf produktive Bahnen zu lenken und die Fehler der letzten Legislatur nicht zu wiederholen“, sagte der zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Armand Zorn.
Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Eine wichtige Rolle für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Doch was bedeutet das konkret? Eine Sprecherin des Wirtschafts- und Energieministeriums sagte dazu lediglich, Ziel der Bundesregierung sei es, so bald wie möglich einen Gesetzentwurf für das GEG vorzulegen. Zur Umsetzung gehöre die Akzeptanz von Effizienzmaßnahmen, keine Überregulierung.