Die Sekretärin Miss Moneypenny (Schauspielerin hier: Lois Maxwell) aus der James-Bond-Reihe im Film „Liebesgrüße aus Moskau“ von 1963. © Allstar/Eon Productions
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Sekretariatsdienste mit einer Anspielung auf „Miss Moneypenny“ aus der „James Bond“-Reihe beworben werden dürfen. Die Filmfigur ist darin die Sekretärin von Bonds Chef M. Eine Firma, die Nutzungsrechte an diesen Filmwerken hat, klagte sich bislang erfolglos durch die Instanzen. Auf der Gegenseite steht ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen anbietet.
Aus Sicht des Klägers handelt es sich bei „Miss Moneypenny“ um ein schutzfähiges Werk, im Fachjargon nennt man das „Werktitelschutz“. Die Rechte an ihr würden verletzt. Inzwischen hat Amazon die Rechte und auch den Rechtsstreit übernommen. Anerkannt sei der Werktitelschutz von Pippi Langstrumpf aus der gleichnamigen Kinderbuchreihe und gerichtlich bestätigt zum Beispiel von Obelix aus den Asterix-Comics. DPA