Das bedeutet die Echtzeit-Überweisung für Firmen

von Redaktion

Der Geldtransfer soll schneller werden. © M. Skolimowska, dpa

Frankfurt – Ab 9. Oktober müssen Banken in der EU sogenannte Echtzeit-Überweisungen anbieten, ohne dafür Mehrkosten im Vergleich zu einer normalen Überweisung zu verlangen. Um Betrug und falsche Überweisungen zu verhindern, die dann nur schwer wieder zurückgeholt werden können, wird dabei eine sogenannte Empfängerüberprüfung eingeführt. Dafür werden künftig bei jedem Überweisungsvorgang automatisch der Empfängername und die zugehörige IBAN miteinander abgeglichen. Stimmen beide Angaben nicht überein, erhalten die überweisenden Kunden eine Warnung und die Möglichkeit, die Überweisung zu stoppen.

Bei Privatkonten ist es meist kein Problem, den richtigen Empfänger einzugeben. Schwieriger wird es bei Konten mit mehreren Inhabern – etwa Arztpraxen oder Anwaltskanzleien – oder Firmennamen, die vom Eintrag ins Handelsregister abweichen. Firmen dürfen deshalb auch Alias-Namen nutzen, die vom Eintrag ins Handelsregister abweichen. Diesen Alias-Namen müssen sie bei den Banken hinterlegen. Unternehmen empfiehlt die Beratungsgesellschaft KPMG die regelmäßige Aktualisierungen von Umfirmierungen oder Namensänderungen. Geschäftspartner sollten frühzeitig darauf hingewiesen werden, welchen Namen sie für Zahlungen nutzen sollen. Rechnungen und QR-Codes müssten den korrekten Namen enthalten.

Der Einzelhandelsverband HDE begrüßt grundsätzlich klare Regelungen bei Echtzeitüberweisungen. Mit der Empfängerüberprüfung würden Überweisungen allerdings aufwendiger, sagt Ulrich Binnebößel, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr: Händler müssten bei der Rechnungsstellung auf korrekte Namen achten. Unterlagen wie Briefköpfe und Rechnungsvorlagen müssten auf die Schreibweise überprüft werden. Geschäftsbanken, Sparkassen und Volksbanken hätten inzwischen Informationen über die Neuerungen für ihre Firmenkunden ausgesandt, so Binnebößel. Zudem werde oft empfohlen, die Rechnungen mit Giro Codes zu versehen, also einem QR-Code, mit dem der Zahler die notwendigen Daten per Scan in die Überweisung übernehmen kann.

Auch die Industrie- und Handelskammer empfiehlt, darauf zu achten, dass IBAN und Name des Empfängers korrekt und eindeutig erkennbar sind. Ein spürbarer Mehraufwand für Unternehmen sei nicht zu erwarten.

Ähnlich sieht das der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Positive Auswirkungen erwartet er für Handwerksbetriebe, die im Tagesgeschäft auf schnelle Zahlungen angewiesen sind. Digitale Zahlungsmittel senkten die Betriebskosten. Waren und Dienstleistungen könnten sofort und sicher freigegeben, Rückerstattungen sofort ermöglicht werden. SABINE RÖSSING

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