Gema: Gute Karten gegen Open AI

von Redaktion

Sitz der Gema ist München. Daher findet auch der erste Prozess hier statt. Die Gema ist aber bereit, durch die Instanzen zu gehen. © Marcus Schlaf

München – Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch die ChatGPT-Mutter OpenAI hat der Musikrechteverwerter Gema offenbar gute Aussichten. In ihrer vorläufigen Einschätzung zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht München deutete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in praktisch allen zentralen Punkten an, eher den Argumenten der Gema zu folgen. Ob es im Laufe des Prozesses mit einem Streitwert von 600 000 Euro auch dabei bleibt, ist allerdings nicht gesagt.

Der Rechtsstreit dreht sich um die Texte – nicht die Melodie – von neun Liedern, unter anderem „Atemlos“, „Bochum“, „Männer“, „Über den Wolken“ oder „In der Weihnachtsbäckerei“. Unstrittig ist, dass diese Texte zum Training der KI verwendet wurden. Die Gema wirft OpenAI allerdings unter anderem vor, die Texte in seinem System memorisiert und damit vervielfältigt zu haben. Zudem werde der Text bei der Wiedergabe der Daten erneut vervielfältigt und damit würden erneut Rechte verletzt.

OpenAI hatte dagegen unter anderem vorgebracht, dass die Daten nicht memorisiert würden. Das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise auch leicht verändert ausgegeben.

Laut vorläufiger Einschätzung sieht Schwager allerdings eine Memorisierung und Vervielfältigung. Ein zentraler Punkt ist dabei folgende, hier vereinfacht wiedergegebene Argumentation: Wenn das System mit den Texten trainiert wurde und sie danach auch auf einfache Fragestellungen hin fast oder ganz identisch ausgibt, ist es nicht realistisch, dass dies Zufall ist.

Zahlreiche deutsche Musikschaffende, darunter Kristina Bach, Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage unterstützen nach Angaben der Gema die Musterklage. Ihre Songtexte seien nachweislich durch den Chatbot verwertet worden, eine Vergütung hätten sie dafür nicht erhalten.

Es gehe „um die Lebensgrundlage für Kreativschaffende“, erklärte im November der Gema-Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Weigand. Menschliche kreative Leistungen dürften nicht als Gratisvorlage für die Angebote der KI-Anbieter in einer zutiefst wirtschaftlichen Verwertungskette dienen.

Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 100 000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

OpenAI gilt als führendes KI-Unternehmen; nach seinen Angaben nutzen rund 700 Millionen Menschen pro Woche den Chatbot ChatGPT. DPA, AFP

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