Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Die Heizung ist ein zentraler Teil dabei. © Christin Klose, dpa
Berlin – Der Bundesverband Wärmepumpe sieht eine mögliche radikale Reform des Heizungsgesetzes als rechtlich heikel an. Dabei geht es vor allem um den Kern des Gebäudeenergiegesetzes – nämlich den Paragrafen 71 mit konkreten Anforderungen an neue Heizungen. Eine bloße Streichung des Paragrafen 71 würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen – zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands. Eine Rücknahme würde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Gerichten korrigiert.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden. Doch was das konkret bedeutet, ist offen.