VW-Vorständen droht höhere Haftung

von Redaktion

Karlsruhe – Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, müssen nun doch noch mit einer weitergehenden Haftung für den VW-Dieselskandal rechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kommen zudem auf die Haftpflichtversicherung des VW-Konzerns wohl höhere Forderungen zu. Die Zustimmung der Aktionärsversammlung zu entsprechenden Haftungsvergleichen hob der BGH teilweise auf (Az. II ZR 154/23). Bei internen Untersuchungen um den 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal war der VW-Konzern zu dem Ergebnis gekommen, dass Winterkorn und Stadler ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hatten. Im Juli 2021 billigte die Hauptversammlung mit großer Mehrheit Haftungsvergleiche mit ihnen sowie mit einer vom Konzern für seine Führungskräfte abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro, die Versicherung weitere rund 270 Millionen Euro. Das Gericht kritisierte nun unter anderem, dass bestimmte Angaben in der Tagesordnung bei Einberufung der Hauptversammlung gefehlt hätten. In Bezug auf die Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen wurde das Verfahren ans OLG zurückverwiesen.AFP, DPA

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