Berlin – Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Grenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt.
Alle Ministerien stimmten der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze bereits vorab im regierungsinternen Koordinierungsverfahren (Ressortabstimmung) zu. Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Verordnung zufolge im nächsten Jahr eine Bemessungsgrenze von 8450 Euro im Monat. Das sind 400 Euro mehr als 2025. Auf Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Rentenbeiträge gezahlt werden, auf darüber liegende Einkünfte nicht. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro im Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung, in die Beschäftigte im Bergbau einzahlen, soll sich diese Einkommensgrenze von 9900 Euro im Monat auf 10 400 Euro im Monat erhöhen.
Angehoben wird auch die Einkommensgrenze, ab der die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt. Sie liegt derzeit bei 6150 Euro, nächstes Jahr sind es 6450 Euro. Wer mehr verdient, kann in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.
Maßgeblich für die neuen Werte im kommenden Jahr ist die durchschnittliche Lohnentwicklung 2024. Laut Bundesarbeitsministerium wurde eine Steigerung um 5,16 Prozent berechnet. Das ist relativ viel, deshalb steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen verhältnismäßig stark. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Das Bundesarbeitsministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.