Ryanair-Streichungen treffen Bayern kaum
Memmingen – Die Streichpläne der irischen Fluggesellschaft Ryanair treffen Bayern nur minimal. Am Flughafen Memmingen fallen nur zwei Strecken weg, nach Tel Aviv in Israel und nach Riga in Lettland. Auf anderen Ryanair-Routen werde nur die Zahl der Flüge reduziert, teilte der Flughafen im Allgäu mit. Das betreffe besonders Zeiten mit schwacher Nachfrage. Mit dem italienischen Lamezia Terme komme aber auch ein neues Ryanair-Ziel in den Winterflugplan. Am Flughafen Nürnberg ist gar nicht von Streichungen die Rede.
Benko muss erneut vor Gericht
Innsbruck – Der österreichische Investor René Benko muss sich einem weiteren Prozess stellen. Der Einspruch gegen eine von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Anklage sei von der Verteidigung zurückgezogen worden, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck. Damit sei die Anklage rechtskräftig. Konkret verdächtigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den 48-Jährigen erneut der Schädigung seiner Gläubiger. Laut Anklage geht es um elf Luxusuhren, weitere Wertgegenstände und 120 000 Euro Bargeld, die der Ex-Milliardär angesichts der drohenden Pleite seiner Signa-Gruppe vor seinen Gläubigern in Sicherheit bringen wollte. Die Schadenssumme betrage 370 000 Euro. Damit liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Chip-Riese TSMC schafft Wachstumsschub
Taipeh – Der Gewinn des taiwanischen Chip-Herstellers TSMC hat auch im dritten Quartal einen neuen Rekord erreicht. Das Quartalsergebnis stieg um 39,1 Prozent auf 452,3 Milliarden Neue Taiwan-Dollar (12,66 Milliarden Euro), wie das Unternehmen erklärte. Der Konzern profitiert vom Chip-Boom wegen Künstlicher Intelligenz.
Kein Schadenersatz nach Blitzschlag
Luxemburg – Wird ein Flugzeug beim Landeanflug vom Blitz getroffen und muss deswegen überprüft werden, können Passagiere des verspäteten Fluges in der Regel kein Geld von der Fluggesellschaft verlangen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ein Blitzeinschlag einen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann, der das Unternehmen von einer Entschädigungszahlung befreit. Der EuGH betonte, dass für Airlines kein Anreiz geschaffen werden sollte, eine Sicherheitsüberprüfung zu unterlassen und damit Pünktlichkeit über Sicherheit zu stellen.