Athen ermöglicht 13-Stunden-Tage

von Redaktion

Zwei Tage Generalstreik (hier in Athen vor dem Parlament) konnten die Deregulierung des Arbeitsmarktes nicht verhindern. © GEORGE VITSARAS, epa

Athen – Die Gewerkschaften liefen dagegen Sturm, gleich zweimal binnen 14 Tagen riefen sie zu einem 24-stündigen Generalstreik auf, der das öffentliche Leben in Hellas weitgehend lahmlegte. Doch der erbitterte Widerstand nutzte nichts. Der von Griechenlands konservativer Regierung eingebrachte Gesetzentwurf zur „Deregulierung der Arbeit“ und „Flexibilisierung der Arbeitszeiten“ im Privatsektor wurde im Athener Parlament verabschiedet.

158 Abgeordnete stimmten dafür, 109 stimmten dagegen. Vorgesehen ist in dem 97 Paragrafen umfassenden Gesetz unter anderem die Einführung einer 13-stündigen Tagesarbeitszeit, eine mögliche Vier-Tage-Woche (bei gleicher Wochenarbeitszeit), eine auf Abruf „flexible“ Beschäftigung von bis zu 120 Minuten sowie Fast-Track-Einstellungen für „dringende Bedürfnisse der Firmen“ für eine Arbeitsdauer von bis zu zwei Tagen.

Besonders die Einführung des 13-Stunden-Tags ist höchst umstritten. Bisher durfte ein Arbeitnehmer in Griechenland ausnahmsweise bis zu 13 Stunden pro Tag arbeiten, sofern er bei zwei oder mehr Arbeitgebern beschäftigt war. Fortan ist eine 13-stündige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber möglich, mit einem Zuschlag von 40 Prozent auf die Überstunden, sofern die Ruhezeiten und die wöchentliche Arbeitszeit eingehalten werden. Die 13-Stunden-Arbeitszeit kann nicht täglich, sondern nur in Einzelfällen mit einer Obergrenze von 37 Tagen pro Jahr angewendet werden.

Die gesetzlich festgelegten Grenzen betragen weiterhin 40 Stunden pro Woche bei einer Fünf-Tage-Woche, 48 Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche, einschließlich Überstunden und Mehrarbeit. Die Obergrenze für Überstunden bleibt bei 150 Stunden pro Jahr. Somit kann ein Arbeitnehmer fortan in einer Sechstagewoche 13 Stunden am Freitag und 13 Stunden am Samstag arbeiten.

Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass der Arbeitnehmer nicht entlassen oder benachteiligt werden darf, wenn er Überstunden ablehnt. F. BATZOGLOU

Artikel 8 von 11