Preiserhöhung bei Prime unwirksam

von Redaktion

Düsseldorf – In einem Rechtsstreit um Preiserhöhungen hat der Online-Händler Amazon eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte eine Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klausel für unzulässig erklärt. Amazon legte dagegen Berufung ein.

Amazon kündigte an, das Urteil „gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“ zu wollen. Das Unternehmen betonte, man habe Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.

Seit September 2022 zahlen Prime-Kunden bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Im Gegenzug bietet der Dienst unter anderem schnelleren und kostenlosen Versand. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Laut Verbraucherzentrale können Kunden auf Grundlage des Urteils Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Organisation will mit einer Sammelklage durchsetzen, dass der Online-Händler die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Eine Klage ist allerdings bisher nicht eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister eintragen.

Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen.

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