Deutsche Hersteller haben bei E-Autos einen hohen Marktanteil. Jetzt sollen die Bürger zum Kauf motiviert werden. © Jan Woitas/dpa
Berlin – Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition zum Verbrenner-Aus ab 2035 liegt der Ball nun in Brüssel. Nach dem Koalitionsausschuss sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU), dass er die EU-Kommission im „umfassenden Sinne“ bitten werde, die Regulierung für die Mobilität anzupassen und zu korrigieren. Hier die Beschlüsse im Einzelnen.
Verbrenner-Aus
Die Koalition hat ihren langen Streit um die Zulassung von Autos mit Verbrennermotor beigelegt. Die Bundesregierung will sich nun in Brüssel dafür stark machen, dass in der EU auch nach 2035 noch Autos mit Verbrennermotor zugelassen werden. Kanzler Merz nannte Plug-in-Hybride, E-Autos mit Range Extender – also einem zusätzlichen Verbrennermotor zum Aufladen der Batterie – sowie „hocheffiziente Verbrenner“. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, dass an dem Ziel „Nullemissionen für Neuwagen 2035“ festgehalten werden sollte. Aber Emissionen von Plug-in-Hybriden und Range Extendern sollten „etwa durch den Einsatz von grünem Stahl in der Automobilproduktion oder erneuerbare Kraftstoffe“ ausgeglichen werden. Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einer Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen und will voraussichtlich am 10. Dezember einen Vorschlag veröffentlichen.
Autokaufprämie
Der Autoindustrie soll mit einem neuen Kaufanreiz nicht nur für E-Autos, sondern auch für Plug-in-Hybride unter die Arme gegriffen werden. Möglich sind bis zu 5000 Euro. Gefördert werden sollen Haushalte mit einem zu versteuernden jährlichen Einkommen (z.v.E.) bis zu 80 000 Euro. Diese Grenze steigt um 5000 Euro pro Kind. Das z.v.E. ist weit höher, als das Bruttogehalt, erklärt Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe gegenüber unserer Zeitung: Das z.v.E. „wird ermittelt aus allen Einkünften. Lohn, Gehalt, aber auch Kapitalerträge oder Vermietungen. Davon zieht das Finanzamt zuerst Werbungskosten oder Freibeträge ab.“ Davon werden dann noch mögliche Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen. „Anschließend wird – falls vorhanden – noch der Kinderfreibetrag berücksichtigt.“ Die Prämie für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids soll 3000 Euro betragen – pro Kind erhöht sie sich um 500 Euro, allerdings maximal um 1000 Euro. Für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen ist eine weitere Aufstockung um 1000 Euro möglich. Die Grenze wird hier bei 36 000 Euro netto im Jahr gezogen. Unter anderem wegen einer Klausel, die heimische Autohersteller bevorzugen soll, braucht es dafür grünes Licht aus Brüssel.
Wohnungsbau-Turbo II
Vereinbart wurde auch eine „umfassende Novelle des Baugesetzbuchs“, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Unter anderem soll der Bau in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten priorisiert und die Plan- und Genehmigungsverfahren für Bauprojekte digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll „kurzfristig“ vorliegen.
Kurzarbeitergeld
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2026 verlängert. Die damalige Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hatte die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bereits Ende 2024 von zwölf auf 24 Monate verlängert. Dies gilt nun weiterhin.
Altersvorsorge
Zur Stärkung der privaten Altersvorsorge will die Regierung zehn Milliarden Euro bereitstellen. DPA MIT MAS