GASTKOMMENTAR

Fehlbelegungsabgabe muss wieder her

von Redaktion

Sozialwohnungen nur für Einkommensschwache – Mangel in Städten

Wir alle wissen: Es wird zu wenig gebaut. Viel zu wenig. Ausufernde Bürokratie, stark steigende Kosten auch infolge von gesetzlichen Auflagen für Investoren und Bauherren würgen die Bereitschaft ab, neuen Wohnraum zu schaffen. Die oftmals weit einseitige mieterfreundliche Gesetzgebung tut ihr Übriges. In nicht wenigen Gebieten und Städten Deutschlands herrscht ein Notstand beim Wohnen.

Das kann man den Investoren am wenigsten vorwerfen. Wenn ich an unser Unternehmen, die Dawonia, denke, so haben wir allein seit unserer Umwandlung von einem Wohnungsbauunternehmen in Staatsbesitz zu einem im Privatbesitz im Jahr 2013 tausende Wohnungen modernisiert und gebaut. Aber es geht heute fast nicht mehr.

Die Preise für die Errichtung von Wohnraum und die Zinsen sind so stark gestiegen, dass die Mieten für Neubauten oftmals bis an die 30-Euro-Grenze pro Quadratmeter gehen. Dieses können sich selbst anständig verdienende Familien nicht mehr leisten.

Ganz besonders bekommen die Knappheit die Menschen zu spüren, die auf dem Wohnungsmarkt ohnehin die größten Probleme haben – einkommensschwache Mieterinnen und Mieter, die auf eine Sozialwohnung hoffen. Auch der Neubau von Sozialwohnungen ist nahezu zum Stillstand gekommen. Da ist es umso ärgerlicher, wenn die bestehenden Sozialwohnungen von Menschen belegt werden, die die Kriterien für eine Sozialwohnung längst nicht mehr erfüllen – etwa weil sie mittlerweile deutlich mehr verdienen, die wirtschaftlichen Verhältnisse sich verändert haben oder Ähnliches.

Nun will niemand diesen Menschen ihre Wohnungen nehmen. Und dennoch ist es falsch, einfach wegzuschauen. Jetzt kam zuletzt wieder eine alte, in der Bundesrepublik lange bekannte Regelung zurück in die politische Diskussion: die Fehlbelegungsabgabe. In den meisten Bundesländern trat sie in den 1990er-Jahren in Kraft, wurde eingeführt, auch wieder abgeschafft, wieder eingeführt. Derzeit gibt es sie noch in Hessen. Sie griff, wenn das Einkommen von Mietern ca. 20 Prozent über die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein gestiegen waren.

Sicher: Sie ist ein umstrittenes politisches Instrument. Befürworter argumentieren, dass sie den sozialen Wohnungsmarkt entlastet, indem sie die zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum verhindert. Kritiker hingegen sehen die Abgabe als unverhältnismäßigen Aufwand für die Behörden und bezweifeln ihre Wirksamkeit bei der Reduzierung von Wohnraummangel.

Meine Meinung ist, dass eine Fehlbelegungsabgabe ein wichtiges Signal für mehr Fairness im sozialen Wohnungsbau wäre. Als Wohnungsunternehmen mit einem Sozialwohnungsanteil von rund einem Drittel begrüßen wir als Dawonia jede Maßnahme, die sicherstellt, dass soziale Förderung nachhaltig wirkt.

Die erneute politische Diskussion ist hilfreich und weist darauf hin, wie wichtig sozial geförderter Wohnraum ist. Er entsteht auch mit öffentlichen Mitteln. Da viel zu wenig gebaut wird, sollte das geringe Angebot wenigstens denen zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind.

Wenn Mieterinnen und Mieter nach ihrem Einzug deutlich über die Einkommensgrenzen hinauswachsen, ist es angemessen, durch eine Abgabe Mittel dorthin zurückzuführen, wo sie gebraucht werden: in den Bau neuer Sozialwohnungen! FOTO: SIGI JANTZ

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