Brüssel – Die EU will das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor es angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache.
Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1500 Firmen betroffen seien. Zudem sollen Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen – wodurch für Betroffene eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können.
Aus Sicht des Mittelstandsverbunds schaffen die neuen Regeln klare Grenzen für Sorgfaltspflichten und vermeiden neuen Berichtslasten.