München – Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler kündigten Verfassungsbeschwerde an. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen und trifft quasi die gesamte Bevölkerung, obwohl nur Eigentümer die Grundsteuer zahlen müssen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen – auch dagegen wehren sich viele Eigentümer.