Bayern erlässt Erben Milliarden an Steuern

von Redaktion

Bayerns Finanzministerium ist besonders großzügig darin, Firmenerben die Erbschaftsteuer zu erlassen. © M. Westermann

München – Bayern hat reichen Erben von 2021 bis 2024 rund 3,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer erlassen. Das geht aus einem Bericht des BR hervor. Grund ist die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Mit ihr können Erben von Firmenvermögen über einem Wert von 26 Millionen Euro nachweisen, dass sie nicht genug liquide Mittel haben, um die volle Erbschaftsteuer zu zahlen. Auf Antrag kann die Steuer dann erlassen oder gesenkt werden. Laut BR wurde diese Regelung im Bund seit 2021 genau 105 Mal angewendet. Statt der eigentlich fälligen 7,83 Milliarden Euro wurden so nur 465 Millionen Euro bezahlt. Insgesamt wurden den Erben im Bund damit 94 Prozent der Steuern erlassen – 7,37 Milliarden Euro.

Mit genau 3,25 Milliarden entfallen 44 Prozent davon allein auf Bayern. Das teilte das Finanzministerium Bayern auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian von Brunn von der SPD mit, wie der BR berichtet. Konkrete Einzelfälle sind dabei nicht bekannt, im Jahr 2021 wurden aber mit 1,2 Milliarden Euro besonders viel Erbschaftsteuer nicht gezahlt. „Während das geerbte Häuschen der Tante brav versteuert werden muss, lässt der Freistaat Bayern Superreiche mit Milliardenvermögen komplett vom Haken“, so von Brunn gegenüber dem BR. Das Finanzministerium argumentiert dagegen, man wolle Firmen und damit Arbeitsplätze erhalten.

In der Politik wird schon seit vielen Jahren diskutiert, ob und wie man vermögende Erben höher belasten kann. Erst am 19. Dezember hatte der Bundestag über einen Antrag der Linken abgestimmt, Steuerprivilegien für hohe Erbschaften zu streichen. Nach einer hitzigen Debatte lehnten Union, SPD, AfD und Grüne die Vorschläge der Linken ab. Innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition knirscht es aber beim Thema Erbschaftsteuer. Die CSU hat vor Kurzem beschlossen, sich für eine komplette Streichung der Erbschaftsteuer einzusetzen, die SPD zeigte sich dagegen bei der Bundestagsdebatte offen dafür, Privilegien für reiche Erben zu hinterfragen. Sie will das Thema 2026 auf die Agenda setzen. Auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer wird demnächst erwartet.

Theoretisch fallen derzeit abhängig von der Steuerklasse der Erben bei Summen ab 26 Millionen Euro zwischen 30 und 50 Prozent Erbschaftsteuer an. In der Praxis waren es laut der Friedrich-Ebert-Stiftung 2021 bis 2023 etwa 2,9 Prozent – vor allem wegen der Verschonungsbedarfsprüfung. Doch es gibt weitere. So wurden laut der Stiftung zwischen 2009 und 2020 rund 409 Milliarden Euro an Firmenvermögen steuerfrei vererbt oder verschenkt, bei einem Viertel davon handelte es sich um Firmenvermögen über 250 Millionen Euro. HÖSS

Artikel 5 von 11