Ritter Sport hat sich die Formmarke schützen lassen. © dpa
Stuttgart – Im Streit um einen quadratischen Haferriegel hat Ritter Sport vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers ab. Der Schokohersteller hatte geklagt, weil er durch den Riegel der Firma Wacker seine geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah. Ritter Sport forderte unter anderem, dass die Mannheimer die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen. Das Gericht konnte keine Verwechslungsgefahr erkennen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten zuvor angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen.