Sammelklage gegen Amazon: Registrierung möglich

von Redaktion

Berlin – Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Teilnahme an der Klage müssen sie sich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Im Internet zu finden unter: www.bit.ly/sammelklage2026

Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale Millionen Verbraucher. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.

Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung aber nicht rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten, erklärte die VZ NRW. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro.“DPA

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