Streit um Reform der Fluggast-Rechte

von Redaktion

Wenn Flüge mehr als drei Stunden zu spät sind, haben Passagiere in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. © dpa

Straßburg – Kostenloses Handgepäck für Fluggäste, Entschädigung bei Verspätungen – die EU überarbeitet die Regeln für Flugpassagiere. Jetzt hat sich das Europäische Parlament für eine Stärkung der Verbraucherrechte ausgesprochen. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss aber noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.

Verspätungen

Die EU-Staaten wollen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Dafür sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Die Parlamentarier wollen dagegen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Der Vorschlag der Parlamentarier sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.

Um es Verbrauchern leichter zu machen, die Erstattung zu beantragen, sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten außerdem bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung – 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband ausgerechnet.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen würden.

Innerhalb von drei Stunden ließen sich zudem in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, sodass Flüge annulliert würden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen.

„Sinnvoller wäre es, die Entschädigungsschwellen auf fünf Stunden anzuheben, um den Airlines mehr Spielraum zu geben, Ersatzflüge durchzuführen, statt den Ursprungsflug zu annullieren, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. Das würde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche“, so Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Handgepäck

Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Dieses Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein. Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen. DPA

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