So steht´s um die Teilzeit

von Redaktion

Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland in Teilzeit gearbeitet wie heute. © Warmuth/dpa

Berlin – Bisher hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit – jetzt will der Wirtschaftsflügel der CDU diesen Rechtsanspruch kippen. Doch die Statistik zeigt, dass heute nicht weniger gearbeitet wird als früher – im Gegenteil.

Was plant der CDU-Arbeitgeberflügel?

Wie das Magazin „Stern“ berichtete, soll auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar ein Antrag beschlossen werden, dass es keinen Rechtsanspruch auf „Lifestyle-Teilzeit“ geben dürfe. Konkret fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass für den Rechtsanspruch eine „besondere Begründung“ vorliegen muss. Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein. Freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten hingegen soll nicht mehr möglich sein. Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, kritisiert, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen.

Was sagt der CDU-Sozialflügel dazu?

„Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen“, argumentiert der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, in den Funke-Zeitungen. Zwar würde auch er sich wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln, fuhr Radtke fort. „Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen.“

Wie hoch ist die Teilzeitquote in Deutschland?

2024 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 29 Prozent der Deutschen in Teilzeit gearbeitet – mehr als je zuvor. Demnach arbeitete mit 49 Prozent fast jede zweite Frau in Teilzeit, bei den Männern waren es zwölf Prozent. Anfang der Neunziger Jahre hatten noch mehr als als 80 Prozent der Deutschen Vollzeit gearbeitet. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Menschen weniger arbeiten: Viel mehr sind inzwischen vor allem mehr Frauen überhaupt berufstätig – aber oft eben in Teilzeit. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung im August berechnet hatte, wird dadurch mit 29 Stunden pro Kopf aktuell so viel gearbeitet, wie seit der Wiedervereinigung nicht.

Für wen gilt der Rechtsanspruch?

In Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten hängt die Entscheidung vom Wohlwollen des Chefs oder der Chefin ab. Erst ab 16 Mitarbeitenden besteht ein Rechtsanspruch – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen. „Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen“, erklärt Volker Görzel vom Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Wer nur vorübergehend weniger arbeiten möchte, kann Brückenteilzeit beantragen. Sie erlaubt eine Arbeitszeitverkürzung für mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Allerdings gilt der Anspruch uneingeschränkt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, so Görzel. In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern greift eine Quotenregelung: Pro 15 Beschäftigte muss der Arbeitgeber nur einen Antrag auf Brückenteilzeit genehmigen, also zum Beispiel vier Anträge in einem Betrieb mit 60 Angestellten. Eine weitere Möglichkeit zur befristeten Reduzierung bietet die Teilzeit in Elternzeit. „Die gesetzlichen Hürden ähneln hier denen der unbefristeten Teilzeit“, sagt der Fachanwalt.

Was muss man beim Antrag beachten?

Beschäftigte müssen bestimmte Formalitäten einhalten: „Sie müssen Teilzeit oder Brückenteilzeit mindestens drei Monate im Voraus beantragen“, so Görzel. Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und die gewünschte Stundenzahl enthalten, bei Brückenteilzeit auch die gewünschte Dauer. Fehlen diese Angaben, ist der Antrag unwirksam, so der Anwalt. Auch die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sollte im Antrag stehen.

KR/DPA/MAS

Artikel 3 von 3