Frankreich nimmt sich Elon Musk vor

von Redaktion

Paris – Paukenschlag bei den französischen Ermittlungen gegen Elon Musks Online-Plattform X: Die Pariser Justiz hat Räumlichkeiten der Plattform in Frankreich durchsuchen lassen. Im Zuge laufender Ermittlungen gegen das soziale Netzwerk seien außerdem Vorladungen an den Tech-Milliardär sowie die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino zur Vernehmung am 20. April in der französischen Hauptstadt verschickt worden, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit.

Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren.

Neu sind seit Kurzem auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und sexualisierter Abbildungen. Dabei geht es um vom KI-Chatbot Grok erstellte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes. Deepfakes sind mithilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.

Die Ermittlungen hätten das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten, sagte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau. Die Vorladung von Musk und Yaccarino solle den beiden die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen.

Auf die von der Pariser Justiz veranlasste Durchsuchung sowie die Vorladungen reagierte die Plattform X auf Anfrage zunächst nicht. Im vergangenen Sommer bereits hatte X den französischen Behörden in einer langen Stellungnahme „eine politisch motivierte strafrechtliche Untersuchung“ vorgeworfen und alle Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen. Die Ermittlungen bedrohten „die Rechte unserer Nutzer auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung“.

Zuletzt hatte auch die EU den Druck auf die Plattform X erhöht. Im Zuge von Ermittlungen forderte die EU-Kommission die US-Firma auf, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte. Ein EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren.

In Großbritannien leitete unterdessen der Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung wegen sexualisierter Bilder und Videos durch den KI-Chatbot Grok in der Plattform X ein. Der Schritt folge Berichten über die Erstellung solcher Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen durch Grok, einschließlich von Kindern, hieß es in einer Mitteilung des Information Commissioner‘s Office (ICO). Zuvor hatte bereits der britische Premierminister Keir Starmer entsprechende Bilder harsch verurteilt.

Artikel 2 von 7