Wird zu viel und zu schnell gestreikt?

von Redaktion

In Berlin fuhren die Trambahnen auch während des Warnstreiks im Nahverkehr. Allerdings ohne Fahrgäste, es ging nur darum, die Oberleitungen eisfrei zu halten. © Gollnow, dpa

München – Der Mobilitätsforscher Andreas Knie warnt angesichts der Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr vor einer überzogenen Nutzung von Streiks. Das Streikrecht sei eine wichtige Errungenschaft, sagte Knie im Podcast „Im Loop“. Damit die Waffe scharf bleibe, müsse man sie aber „dosiert einsetzen“. Auch Bertram Brossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) kritisiert die Streiks als „unverhältnismäßig“. Arbeitsniederlegungen seien immer seltener das letzte Mittel. Das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei deshalb in Schieflage und müsse „dringend durch den Gesetzgeber korrigiert werden“, fordert er.

Verdi hatte am Montag im öffentlichen Nahverkehr in Bayern und weiteren Bundesländern bereits nach der ersten Verhandlungsrunde Streiks organisiert. Die Gewerkschaft kündigte weitere Aktionen vor den Verhandlungen am 13. Februar an. Hagen Lesch vom arbeitgebernahen IW Köln hält das ebenfalls für verfrüht. Rechtlich sei das Vorgehen aber zulässig, betont er. Die Gewerkschaften müssten die Gespräche noch nicht einmal offiziell für gescheitert erklären, um streiken zu dürfen. Sie müssen lediglich einmal verhandeln. „Sie haben die Entscheidungsprärogative, dürfen also selbst entscheiden, wann sie Druck machen“, erklärt Lesch.

Laut Bundesagentur für Arbeit wurde in Bayern im Jahr 2024 in 514 Betrieben gestreikt, insgesamt haben sich daran knapp 78 000 Arbeitnehmer beteiligt. Die meisten Streiks waren kürzer als sieben Tage. „Im internationalen Vergleich ist das wenig“, sagt Bernhard Stiedl vom Gewerkschaftsbund Bayern. Das bestätigt eine Auswertung des IW Köln. Demnach fielen von 2020 bis 2024 je 1000 Arbeitnehmer in Kanada im Schnitt 157 Streiktage pro Jahr an, in Frankreich waren es 91, in Belgien 89 – das streikfreudige Italien hat nicht einmal mehr eine Statistik erstellt. Deutschland sei dagegen mit zehn Streiktagen „relativ zahm“, sagt Lesch. Noch weniger gestreikt werde nur in Japan, Österreich oder Polen.

Dass in der Bevölkerung dennoch der Eindruck ständiger Streiks entsteht, hat zwei Gründe. Zum einen hat die Zahl der Streiks in den vergangenen Jahren tatsächlich zugenommen. 2024 gab es laut Arbeitsagentur insgesamt knapp eine halbe Million Streiktage, 2023 sogar fast 600 000 und damit über dreimal so viel wie 2019. „Das ist eine Folge von Inflation und höheren Energiepreisen, welche die Gewerkschaften für ihre Mitglieder durch höhere Löhne kompensieren wollen“, erklärt Lesch. Gleichzeitig hat sich der Arbeitskampf von der Industrie in den Dienstleistungssektor verlagert. „Und dort spürt das jeder, zum Beispiel weil die Bahn nicht fährt, der Kindergarten zu bleibt oder Pflegekräfte nicht kommen.“ So waren in den 1980ern nur drei Prozent der Streiks bei Dienstleistern, heute sind es 73 Prozent.

Ein Grund dafür: In der Dienstleistung wird schlechter bezahlt. Für Bernhard Stiedl vom DGB Bayern sind harte Tarifverhandlungen deshalb Mittel zum Zweck. Durch die Streiks sehe man auch, wie wichtig die Arbeit der Mitarbeiter im Nahverkehr oder in der kommunalen Versorgung eigentlich sei. „Ohne sie läuft nichts“, gibt Stiedl zu bedenken. „Nicht ohne Grund waren viele dieser Stellen früher verbeamtet.“ Er verweist zudem darauf, dass viele Tarifverträge ganz ohne Streiks zustande kommen und man mit dem Recht auf Streiks immer verantwortungsvoll umgehe.

Der DGB-Mann betont außerdem, dass das Streikrecht gesetzlich verbrieft ist. Zuletzt rüttelte die FDP im Bahnstreik im Jahr 2024 daran und forderte Einschränkungen. In engen Grenzen kann sich das auch Hagen Lesch vom IW Köln vorstellen. Er fände es sinnvoll, in systemrelevanten Bereichen wie Gesundheit, Energie oder Verkehr verpflichtende Schlichtungsverfahren einzuführen, bevor gestreikt werden darf. Ähnliche Schlichtungsverträge hätten sich in Branchen wie der Chemie bewährt, wo die Tarifauseinandersetzungen lange Jahre geräuschlos abliefen.

Bayerns Gewerkschafter lehnen das jedoch strikt ab. Verpflichtende Schlichtungen würden das „Machtgleichgewicht zulasten der Beschäftigten verschieben“, warnt DGB-Chef Stiedl. Schlichtungen seien sinnvoll, sofern sie beide Seiten wollen. Eine Schlichter-Pfllicht sei aber ein Eingriff in das Grundrecht auf Streik.

Artikel 6 von 7