Karlsruhe – Werbung für Cannabis auf Rezept hat gestern den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine zur Behandlung mit medizinischem Cannabis geklagt. Mit dem Portal sind ein pharmazeutischer Großhändler und ein Marktplatz für Versandapotheken verbunden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dem Unternehmen zuvor bestimmte Werbung verboten, da es sich nicht um reine Informationen handle. Vielmehr ziele die Werbung darauf ab, dass mehr Cannabis verkauft werde.