Die Aussichten für künftige Rentnergenerationen sind eingetrübt. Das System ist wegen des demografischen Wandels überlastet, es muss gespart werden. © Patrick Pleul, dpa
München/Berlin – Bis zum Sommer soll eine Kommission Reformvorschläge für die Rente erarbeiten. Bisher ist kaum etwas aus der Runde der Wissenschaftler und Politiker zu hören. Doch es ergeben sich aus dem Auftrag für die Experten Hinweise, an welchen Stellschrauben die Bundesregierung bald drehen könnte.
Rente mit 70
Die Rentenkommission spricht über eine längere Lebensarbeitszeit. Konkret könnte dies wie in Dänemark ausgestaltet werden. Steigt die Lebenserwartung, erhöht sich auch das Renteneintrittsalter, eben bis zur Grenze von 70 Jahren. In dieser Legislaturperiode wird das aber wohl nicht mehr kommen. Das hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) versichert.
Die Folgen wären für viele Arbeitnehmer gravierend. Faktisch käme die Anhebung einer Kürzung ihrer späteren Rentenansprüche gleich. Wer 1964 oder später geboren ist und heute 50.000 Euro im Jahr verdient, müsste bei einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren drei Jahre länger einzahlen. Bei einem gleichbleibenden Beitragssatz wären dies 13.950 Euro Arbeitnehmeranteil. Im Rentenalter gibt es drei Jahre weniger Rente. Bei einem Ruhegeld von 1300 Euro im Monat kommen am Ende 46.800 Euro weniger heraus. Das wird durch die zusätzlich gesammelten Ansprüche bei Weitem nicht ausgeglichen.
Schlechter wären jene Beschäftigten dran, die aufgrund ihrer Gesundheit oder ihrer schweren Berufe gar nicht so lange arbeiten können. Für einen früheren Renteneintritt müssten sie dann höhere Abschläge hinnehmen als bisher. Sollte die Kommission für die Rente mit 70 plädieren, müsste sie auch Wege aufzeigen, wie eine stark anwachsende Altersarmut verhindert werden kann.
Inflationsausgleich
Bisher profitieren Rentner von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung mit steigenden Löhnen. Denn die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung. Das hat in den beiden vergangenen Jahren zu deutlichen Rentenerhöhungen geführt. Auch in diesem Jahr dürften sich Rentner auf ein Plus von über drei Prozent im Juli freuen.
Doch mit jeder Erhöhung steigen auch die Rentenausgaben deutlich an. Deshalb steht die Anpassungsformel auf dem Prüfstand. Als Alternative gilt ein regelmäßiger Inflationsausgleich. Die Renten würden damit nur noch so stark steigen wie die Preise. Ein Blick auf die Statistiken seit Beginn des Jahrhunderts verdeutlicht die Auswirkungen einer solchen Änderung. Seither sind die Löhne um 83 Prozent gestiegen, die Preise nur um 48 Prozent. Sehr vereinfacht gerechnet ist eine Rente von 1000 Euro in diesem Zeitraum auf gut 1800 Euro gestiegen. Bei einem Inflationsausgleich wäre es nur eine Steigerung auf 1480 Euro gewesen.
Beamte und Abgeordnete
Es ist vor allem aus dem linken politische Lager eine lange erhobene Forderung, die Beamten und Abgeordneten in die gesetzliche Rente zu integrieren. Österreich hat das in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgreich vorgemacht. Und die üppige Beamtenversorgung im Vergleich zu den gesetzlichen Renten sorgt auch bei Rentnern für Groll. Dieser Reformweg hätte einige Vor- und Nachteile.
Die Einbeziehung der Beamten brächte der Rentenkasse nach und nach hohe zusätzliche Einnahmen. Dieser Effekt stellt sich jedoch erst über einen längeren Zeitraum ein. Denn für die derzeitigen Beamten müsste es wohl einen Bestandsschutz geben. Nur neue Staatsdiener müssten dann gesetzlich rentenversichert werden. Auf sehr lange Sicht könnte diese Regelung auch finanziell wenig bewirken, weil Beamte relativ hohe Rentenansprüche ansammeln würden und ihre Lebenserwartung vergleichsweise hoch ist.
Ein weiteres Hemmnis ist schwer zu überwinden. Denn bei einer solchen Regelung müssten die Bundesländer mitspielen. Der überwiegende Teil der Beamten arbeitet für die Länder und Kommunen. Deren Interesse an einer Änderung ist allein schon gering, weil sie dann Arbeitgeberbeiträge für ihre neuen Beamten entrichten müssten. Leichter wäre die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Abgeordnete. Doch aufgrund ihrer niedrigen Zahl bliebe die finanzielle Wirkung auf die Rentenfinanzen gering.
Bemessungsgrenzen
Die Rentenversicherung verlangt nur bis zu einem Einkommen von 8450 Euro im Monat oder 101.400 Euro im Jahr Beiträge. Alle darüber hinaus gehenden Gehälter bleiben beitragsfrei. Diese Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen und auf jeden verdienten Euro einen Teil für die Rentenversicherung abzuzwacken ist eine der Forderungen, die vor allem von der politischen Linken vorgetragen wird. Denn es würde die Spitzenverdiener deutlich stärker be- und die Rentenkasse entlasten. Ein Beispiel dafür liefert die Schweiz. Dort müssen Beschäftigte für jeden verdienten Franken Beiträge entrichten.
Abgaben auf Kapitalerträge
Eine vergleichsweise junge Debatte ist über eine Ausweitung der Basis für die Berechnung der Sozialabgaben entbrannt. Der Vorschlag lautet, auch Einkünfte Aus Kapitalerträgen wie Zinsen, Mieten oder Dividenden mit Beiträgen zur Renten- oder auch Krankenversicherung zu belegen. Eine solche Regelung würde womöglich auch normale Sparer treffen, die privat zusätzlich für das Alter vorsorgen. Angenommen, ein Sparer bekommt im Jahr 5000 Euro an Zinsen und anderen Kapitalerträgen und müsste dafür volle Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Das ergäbe eine Zusatzbelastung von 930 Euro im Jahr, abzüglich der dafür weniger zu zahlenden Einkommensteuer.WOLFGANG MULKE