Klage gegen Autobauer

von Redaktion

Karlsruhe – Das Verbrenner-Aus und die Verantwortung einzelner Unternehmen für die Klimaerwärmung beschäftigen die obersten Zivilrichter. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte über eine Klage gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz. Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass sie ab November 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23).

Geklagt hat nicht die Umwelthilfe als Organisation, sondern ihre beiden Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch sowie die stellvertretende Geschäftsführerin Barbara Metz. Sie argumentieren mit ihrer persönlichen Freiheit. Mit jedem verkauften Verbrenner verschärfe sich die Klimaerwärmung. Dadurch müsse der Staat härter durchgreifen und es würden Maßnahmen notwendig, welche die Freiheiten einschränkten. Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob ein Gericht Unternehmen eine solche Obergrenze überhaupt vorgeben kann. Denn ein konkretes CO2-Budget für einzelne Firmen oder Verbraucher gibt es nicht. Für BMW und Mercedes ist es Sache der Politik, den Klimaschutz zu regeln.

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