Viele Flughäfen im Nahen Osten sind geschlossen, etwa der in Dubai. Auch viele Flüge in die Region sind gestrichen. © JUSTIN TALLIS, afp
München – Nach dem Angriff der USA und Israels auf den Iran ist der Luftraum in der Region weitgehend gesperrt, Urlauber sitzen an Flughäfen oder auf Kreuzfahrtschiffen fest. Die Aussicht auf einen geplanten Urlaub in der Region dürfte das vielen verleiden. Was also tun?
■ Pauschalreisen
„Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Reiseveranstalter und fragen Sie, was die vielleicht für Pläne haben“, rät Reiserechtler Paul Degott Urlaubern. Für viele Länder im Nahen Osten hat das Auswärtige Amt bereits eine Reisewarnung ausgesprochen: für Israel, die palästinensischen Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sagt Degott – und dabei auf die Reisewarnung verweisen. Das Rücktrittsrecht gilt dann, wenn außergewöhnliche Umstände am Reiseziel oder auch auf dem Weg dahin vorliegen, die die Sicherheit gefährden. Reiseveranstalter Dertour hat bereits angekündigt, etliche Reisen in die Region abzusagen, auch Tui will betroffene Kunden kontaktieren, sobald es mehr Informationen gibt. Bei stornierten Reisen muss der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück auf dem Konto des Kunden sein. Steht die Reise aber erst in einigen Wochen an, etwa in den Osterferien, ist es ratsam, abzuwarten und nicht auf eigene Faust vorschnell zu stornieren. Denn: Bessert sich die Sicherheitslage, könnten Reisende auf den Stornokosten sitzen bleiben.
■ Flüge
Und was ist mit Flügen über Doha, Dubai, Abu Dhabi und Co.? Der Luftraum dort ist teilweise gesperrt, viele dieser Flughäfen sind deshalb teilweise oder komplett geschlossen – unter anderem Dubai International und Dubai World, der Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv, der Rafic Hariri International in Beirut. Airlines wie Lufthansa, Emirates, Cathay Pacific oder British Airways haben viele Flüge in die Region gestrichen.
Das betrifft aber nicht nur Golfreisende. Die großen Airports der Golfregion sind auf vielen Reisen nach Indien, Sri Lanka oder die Malediven wichtige Umsteigestationen. Große Beeinträchtigungen gibt es etwa in Doha, Abu Dhabi oder eben Dubai. Daher könnten auch Reisen zu Zielen in Australien, Neuseeland oder Asien betroffen sein, die man nicht auf den ersten Blick mit dem Konflikt in Zusammenhang bringt. Paul Degott sagt: „Die Frage ist: Kann der Flug durchgeführt werden?“ Ist das wegen gesperrter Lufträume nicht der Fall, haben Reisende Anspruch auf die volle Rückerstattung des Ticketpreises. Allerdings lohnt auch hier das Gespräch mit der Airline oder dem Veranstalter. Vielleicht gibt es ja alternative Routen.
■ Rücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherungen zahlen normalerweise nicht bei Reiseabbruch oder Reiserücktritt wegen Kriegshandlungen oder der Sorge davor. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Sie zahlt bei diversen persönlichen Gründen. Allerdings unterscheiden sich die Policen, also: den Vertrag nachlesen.
■ Individualreisen
Wer statt einem Pauschalurlaub alle Leistungen wie Flüge, Hotel oder Mietwagen einzeln gebucht hat, hat größere Risiken. Nach deutschem Recht müssen Flüge oder Unterkunft zwar grundsätzlich nicht bezahlt werden, wenn sie wegen eines Krieges nicht in Anspruch genommen werden können. Möglicherweise wird dann eine Stornogebühr fällig. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Wurde jedoch etwa eine Unterkunft über einen Anbieter direkt im Land gebucht, gelte dort das jeweilige Landesrecht. Womöglich sind Reisende dann auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.DPA/HÖSS