Den Ruhestand haben sich Arbeitnehmer wie auch Beamte verdient. Zur Finanzierung kommen bei vielen unpopuläre Vorschläge auf den Tisch. © Sebastian Kahnert, dpa
Berlin – Es ist ein unverdächtiger Satz im Prüfauftrag an die Rentenkommission der Bundesregierung. Die Experten sollen „die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung“ prüfen. Darin steckt eine Menge Sprengstoff. Denn gemeint sind damit wohl vor allem die Beamten. Seit Österreich vielen Bürgern als Vorbild in der Rentenpolitik gilt, wird die üppige Versorgung der Staatsdiener verstärkt infrage gestellt. Im Nachbarland zahlen Beamte wie andere Arbeitnehmer auch Rentenbeiträge. Die Renten in Österreich sind deutlich höher als in Deutschland.
Hierzulande empfinden viele gesetzlich Rentenversicherte die weit auseinanderklaffenden Bezüge im Alter als ungerecht. Durchschnittlich kann ein pensionierter Beamter 2025 mit einem Ruhegeld in Höhe von brutto 3416 Euro rechnen. Laut Statistischem Bundesamt zahlten Bund, Länder und Gemeinden 2024 fast 57 Milliarden Euro für die Ruhegelder von 1,42 Millionen Pensionären.
Dagegen wirkt der durchschnittliche Zahlbetrag der gesetzlichen Rente mit rund 1100 Euro ärmlich. Selbst der statistische Eckrentner mit 45 Beitragsjahren zu einem Durchschnittsgehalt kommt mit 1835 Euro bei Weitem nicht an das Versorgungsniveau der Beamten heran. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Davon erhofft sie sich mehr Beitragszahler und damit stabilere Rentenfinanzen. Für die Betroffenen wäre dies ein Schlag ins Kontor, würden ihre Versorgungsansprüche sich dann doch an das Niveau der gesetzlichen Rente anpassen.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) lehnt Bas´ Vorschlag rundweg ab. „Beamtinnen und Beamte gehen ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis mit dem Staat ein“, argumentiert die Gewerkschaft, „im Gegenzug verpflichtet sich der Staat zur lebenslangen Alimentation“. Diesem Prinzip folge auch die Altersversorgung. Laut dbb resultieren die großen Unterschiede zwischen Renten und Pensionen auch aus statistischen Effekten. Die Beamten seien in der Regel hoch qualifiziert. In die Durchschnittsrente fließen dagegen auch die Altersbezüge von Geringverdienern oder Teilzeitbeschäftigten ein, ebenso die Ansprüche von Versicherten mit längerer Arbeitslosigkeit.
Die bereits bestehenden Versorgungsansprüche der aktuellen Beamten können auch nicht über Nacht verändert werden. Die Einbeziehung in die gesetzliche Rente ist nur für neue Beamte eine Option. Nach Ansicht des Ökonomen Martin Beznoska vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) wäre das jedoch keine Lösung der grundsätzlichen Probleme im Rentensystem. „Zwar fließen kurzfristig mehr Beiträge in das System“, sagt er, „langfristig steigen aber auch die Ausgaben – denn auch die Beamtenrenten müssten aus dem Umlagesystem gezahlt werden.“
Ein weiteres Problem kommt hinzu. Die meisten Beamten arbeiten bei den Ländern oder den Kommunen. Würden sie wie Angestellte rentenversichert, müssten die Arbeitgeber auch Beiträge für sie zahlen. Das tun sie derzeit nicht. Der Wirtschaftsweise Martin Werding verweist zudem auf die längere Lebenserwartung der Beamten. „Streng genommen würde es die Rentenkasse sogar belasten, sie ins System zu holen“, urteilt der Ökonom.
Die wachsenden Versorgungsansprüche könnten für die öffentlichen Haushalte zu einem großen Problem werden. Im Gegensatz zum Bund haben die Länder dafür kaum Rücklagen gebildet. Das Hallenser Institut für Wirtschaftsforschung (IWH) sieht jedoch keine Überforderung voraus. Danach steigen die Versorgungsausgaben zwar weiter an. Doch das Verhältnis zur Entwicklung der Steuereinnahmen bleibe relativ stabil, meinen die Forscher. „Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels vor deutlich größeren Herausforderungen“, folgert das IWH.
Dbb-Chef Volker Geyer weist die Schuld für mögliche Finanzierungsprobleme den Ländern zu. Der Bund habe hier seine Hausaufgaben gemacht. „Etliche Länder dagegen haben keine Fonds eingerichtet oder diese sogar wegen kurzfristiger Haushaltsprobleme zwischenzeitlich wieder aufgelöst“, sagt Geyer, „das ist verantwortungslos.“
Reformbedarf sehen Ökonomen aber auch. „Die Anzahl der Verbeamtungen sollte reduziert werden“, schlägt IW-Forscher Beznoska vor. Auch das Verschieben des Pensionsalters für die bestehenden Beamten und die Neubemessung der Pensionshöhe könnten Teil einer Reform sein. Für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kann Österreich als Vorbild dienen. Dort sei die Zahl der hoheitlichen Tätigkeiten reduziert und das Pensionssystem an das Rentensystem angeglichen worden.