Bamberg – Netto darf weiter mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage der Verbraucherzentralen auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende Richter des 3. Zivilsenates, Carsten Sellno
Dieser Artikel (ID: 2471303) ist am 19.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).