Das kann die neue Altersvorsorge

von Redaktion

In Zukunft können sich deutsche Sparer mitfreuen, wenn an internationalen Börsen (wie hier an der Wall Street) die Kurse steigen. Denn die neue Altersvorsorge erlaubt mehr Risiko – und mehr Renditechancen. © SPENCER PLATT, Getty via afp

Berlin – Bye-bye, Riester-Rente: Der Bundestag hat am Freitag die Reform der privaten Altersvorsorge verabschiedet. Sie soll nicht nur einfacher werden, mit ihr sollen auch deutlich höhere Gewinne bei den Sparern landen. Doch wie funktioniert sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wen will der Staat bei der Vorsorge unterstützen?

Grundsätzlich können alle Pflichtversicherten in der Rentenversicherung die Förderung beanspruchen. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, inklusive Auszubildende, Beamte oder Soldaten. Neu ist, dass auch Selbstständige gefördert werden. Ab Januar 2027 soll die Förderung starten.

Wie funktioniert die private Förderrente künftig?

Statt einer festen Grundzulage wie bei Riester schießt der Staat Sparern für jeden eingezahlten Euro etwas dazu. Bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro im Jahr 50 Cent, zwischen 360 Euro und 1800 Euro 25 Cent. Wer also die vollen 540 Euro Förderung im Jahr möchte, muss 150 Euro pro Monat einzahlen. Wer nur 30 Euro pro Monat einzahlt, erhält trotzdem 180 Euro Förderung. Für einen Elternteil gibt es zudem 300 Euro Zuschlag im Jahr pro Kind, wenn der Eigenbeitrag über 25 Euro monatlich beträgt. Beispiel: Eine Mutter mit Kind, die nur den Mindestbeitrag von 25 Euro im Monat spart, kommt auf eine Grundzulage von 150 Euro plus 300 Euro Kinderzulage, also 450 Euro Förderung im Jahr.

Welche geförderten Produkte gibt es denn?

Wie bisher dürfen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften entsprechende Produkte anbieten, einige Details sind dabei aber bisher unklar. Was sicher ist: Es soll ein Altersvorsorgedepot geben, bei dem über Fonds oder ETFs mit staatlicher Förderung in Aktien investiert werden kann. Voraussetzung: Anders als bei Riester müssen die Anbieter nicht garantieren, dass das komplette Kapital erhalten bleibt. Um die Förderung zu erhalten, muss man ein neues Depot eröffnen, selbst wenn man schon einen ETF-Sparplan hat, erklärt Dorothea Mohn von der Verbraucherzentrale. Sie erwartet, dass fast alle Banken und Broker solche Depots anbieten werden. Im Förderdepot können dann aber dieselben Fonds oder ETFs bespart werden wie bisher.

Sind die Aktieninvestments nicht sehr riskant?

Da mit dieser Variante keine Beitragsgarantie verbunden ist, kann es theoretisch auch zu Verlusten kommen, etwa wenn die Börsen gerade auf Crashkurs sind. Da das Altersvorsorgedepot jedoch bis zur Rente bespart werden muss, zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass in der Regel keine Verluste herauskommen. Statistisch sinkt das Verlustrisiko mit globalen Aktienindizes nach zehn bis 15 Jahren gegen null. Der Broker Scaleable Capital hat einen Rechner aufgelegt, der mögliche Gewinne kalkuliert: Wer heute 40 Jahre alt ist, zwei Kinder hat (zehn und 15) und bis ins Alter von 67 Jahren 150 Euro je Monat einzahlt, erspart demnach 158.793 Euro. Nur 30 Prozent davon sind Einzahlungen, der Rest Förderungen und Rendite (gerechnet mit sechs Prozent pro Jahr). Besteuert werden die Erträge erst am Ende, nicht während der Laufzeit, was das Plus weiter erhöhen soll.

Gibt es Alternativen zum Altersvorsorgedepot?

Ja, es soll ein Standarddepot angeboten werden, das sich an Sparer mit wenig Finanzerfahrung richtet. Es soll staatlich verwaltet werden – möglicherweise von der Bundesbank, Details sind aber noch nicht klar. Beim Standarddepot soll vor der Rente in weniger riskante Produkte umgeschichtet werden. Außerdem soll es für risikoscheue Sparer weiter Garantieprodukte geben. Bei einem werden 80 Prozent des eingezahlten Kapitals garantiert, beim anderen 100 Prozent. Dafür sind dort am Ende die Erträge aber wohl niedriger. Die Kosten sollen bei einem Prozent gedeckelt werden – viel zu viel, finden Verbraucherschützer.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung?

Grundsätzlich müssen die Produkte bis zur Rente bespart werden. Wer sie früher kündigt, muss alle staatlichen Förderungen zurückgeben. Auch mit dem Renteneintritt kann man sich nicht sofort sein komplettes Geld auszahlen lassen. Stattdessen kann man zwischen einem Auszahlungsplan bis zum Lebensende oder alternativ bis mindestens zum 85. Geburtstag wählen. Nur 30 Prozent können außerhalb dieses Schemas als Block ausgezahlt werden, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums. Außerdem kann zur Finanzierung eines Eigenheims Geld entnommen werden. Das Depot kann offenbar bei Tod vererbt werden, sofern kein Leibrente-Modell gewählt wurde. Dann müssen aber wohl Zulagen zurückgezahlt werden.

Kann man aus Riester in das Depot wechseln?

Das ist problemlos möglich. Das bereits angesammelte Vermögen wird dann auf den neuen Vertrag übertragen. Allerdings können dafür maximal 150 Euro Gebühr fällig werden. Für weiterlaufende Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz.

W. MULKE UND A. HÖSS

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