Was für Eheleute auf dem Spiel steht

von Redaktion

Vor allem Familien mit Kindern beanspruchen den Steuervorteil. Besonders groß ist er, wenn nur ein Ehepartner arbeitet und der andere zu Hause bleibt. © Zacharie Scheurer, dpa

Köln – Um die Wirtschaft anzukurbeln und mehr Menschen in Jobs zu bringen, will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) Reformen umsetzen. Deutschland habe „ein System geschaffen, in dem es sich für viele Menschen immer weniger lohnt, mehr zu arbeiten“, sagte er bei seiner Grundsatzrede vor einer Woche. Es sei aber zu kurz gedacht, nur das Bürgergeld streichen zu wollen, so der Finanzminister, „wir sollten uns da ehrlich machen“. Deshalb will er auch weitere „steuerliche Fehlanreize“ kassieren. Darunter: das Ehegattensplitting, das vor allem Frauen von mehr beruflichem Engagement abhalte und wie „eine gläserne Decke im System“ wirke. Eine Reform des Splittings könnte „zur Besetzung zehntausender Vollzeitstellen führen“, so Klingbeil. Doch was würde ein Ende des Ehegattensplittings konkret für die Finanzen von Paaren und Familien bedeuten?

■ Alleinverdiener profitieren am meisten

Genau diese Auswirkungen auf den Geldbeutel hat das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln gerade ausgerechnet. Demnach bringt das Ehegattensplitting gemeinsam veranschlagten Paaren insgesamt 25 Milliarden Euro Steuervorteil pro Jahr. 91 Prozent oder 13,65 Milliarden davon entfallen auf Familien mit Kindern. Besonders stark profitieren laut IW die 2,2 Millionen deutschen Alleinverdiener-Haushalte, bei denen das Einkommen des Ernährers rechnerisch auf beide Eheleute aufgeteilt wird – mit der Folge, dass die Freigrenzen höher sind und die Besteuerung gleichzeitig sinkt. 8,25 Milliarden oder ein Drittel der 25 Milliarden Steuervorteil bleibt bei ihnen hängen. Der Rest von 16,75 Milliarden entfällt auf die 11,3 Millionen deutschen Doppelverdiener-Haushalte.

■ Streichung würde Gutverdiener treffen

Das heißt: Im Schnitt haben Alleinverdiener-Haushalte durch das Splitting 3750 Euro Steuervorteil, bei Doppelverdienern sind es weniger als 1500 Euro. Entsprechend stark würde eine Reform des Splittings Alleinverdiener-Haushalte treffen – und dort besonders die Besserverdiener. Ein Alleinverdiener mit 100.000 Euro Jahresgehalt hätte laut den IW-Berechnungen 4582 Euro Mehrbelastung. Das entspricht 4,6 Prozent seines Einkommens. Bei einem Geringverdiener mit 35.000 Euro Gehalt läge die Einbuße bei nur 310 Euro oder 0,9 Prozent. Haushalte, in denen beide Partner arbeiten, würden die Reform erst ab 95.000 Euro gemeinsamem Einkommen spüren. Bei ihnen läge das Minus bei 356 Euro oder 0,4 Prozent (siehe Tabelle). Das IW ist dabei nicht von einer kompletten Abschaffung des Splitting ausgegangen, sondern davon, dass die 12.348 Euro Grundfreibetrag weiter geteilt werden können.

■ Koalition uneinig über Reform

Wie eine Reform des Ehegattensplittings konkret aussehen könnte, ist bisher jedoch genauso unklar wie die Frage, ob es überhaupt reformiert wird. Finanzminister Klingbeil stellte lediglich eine Reform für in der Zukunft geschlossene Ehen in Aussicht, für bestehende Ehen würde sich damit nichts ändern. Der Bund der Steuerzahler sprach dennoch von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“. Auch Markus Söders CSU lehnt eine Reform offenbar ab. Die Regelung habe ihre Daseinsberechtigung, um Ehen zu fördern, sagte beispielsweise CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann dem „Deutschlandfunk“.

Unklar ist zudem, wie groß die Auswirkungen einer Reform des Splittings auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt überhaupt wären. Laut einer Analyse des RWI Essen aus dem Jahr 2023 könnte sie eine halbe Million Vollzeitjobs schaffen und die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent steigern, das Münchner ifo-Institut errechnete 2024 rund 200.000 Stellen. Das IW geht dagegen von einem begrenzten Effekt aus. „Ohne ausreichende Kinderbetreuung können viele Familien das Arbeitsvolumen nicht erhöhen“, heißt es in der Studie des IW Köln. „Da eine Reform zudem nur für neue Ehen gelten soll, wären die kurzfristigen Wirkungen auf Arbeitsangebot und Steuereinnahmen gering.“

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