Langjährige Arbeit in Teilzeit reduziert nicht nur die spätere Rente, sondern sie bremst auch den Vermögensaufbau aus. © Christin Klose/dpa
München – Viele weibliche Erwerbsbiografien klingen heute immer noch so oder ähnlich: Ausbildung oder Studium und erste Joberfahrungen erfolgreich, nach der Eheschließung eine Babypause, danach Rückkehr an den Arbeitsplatz, aber in Teilzeit. Geplant ist der Stundenverzicht eigentlich für eine Übergangszeit, bis nach dem Kindergarten. Doch dann kommt das zweite Kind, die Betreuungssituation wird nicht einfacher, irgendwie ergibt es sich nicht. Die Karriere ist eh hin – lange Ausfälle empfehlen nicht für eine Beförderung. Finanziell scheint der Verzicht verkraftbar, vor allem wenn der Ehepartner gut verdient.
■ Quittung in der Rente
Die Quittung kommt vielfach mit dem Eintritt ins Rentenalter. Dann wirken sich Gehaltsverzicht und geringere Sparleistungen nicht selten gravierend aus: „Die finanziellen Folgen von Teilzeitphasen werden häufig unterschätzt“, warnt Verivox-Finanzexpertin Melanie Ulbrich. Das Vergleichsportal hat Beispiele durchgerechnet und kommt zu dem Ergebnis: Wer zehn Jahre lang auf einer halben Stelle arbeitet und entsprechend weniger sparen kann, habe zum Renteneintritt unter Umständen mehr als 200.000 Euro weniger Vermögen als jemand, der durchgehend in Vollzeit arbeitete und mehr zurücklegen konnte (siehe Kasten).
■ Ein Drittel betroffen
Knapp ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitete 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts weniger als eine volle Stelle – ein neuer Höchststand. Vor allem Frauen nutzen überproportional häufig die Möglichkeit, im Job kürzerzutreten – mit allen finanziellen Folgen. Jede zweite berufstätige Frau reduziert nach Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Stundenlast, aber nur jeder zehnte Mann. Eine gängige Erklärung: Immer noch übernehmen Frauen den Großteil der Betreuungsarbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Nur vier von zehn der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder, aber fast sieben von zehn Müttern arbeiten in Teilzeit, ermittelte die Hans Böckler Stiftung.
Immerhin hat auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen insgesamt laut BA im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Doch entfalle das Beschäftigungsplus überwiegend auf Teilzeitbeschäftigung.
■ Betreuung fehlt
Verantwortlich machen Studien vor allem schlechtere Rahmenbedingungen: das Fehlen verlässlicher Kinderbetreuung, eine einseitige Aufteilung der Familienaufgaben. Was oft übersehen wird: Die Wirkungen des reduzierten Stundendeputats gehen über den unmittelbaren Gehaltsverzicht hinaus und wirken durch geringere Lohnsteigerungen, schlechtere Aufstiegschancen, geringere Rentenbeiträge und Nachteile beim Vermögensaufbau lange nach. Die Löhne in Branchen mit hoher Teilzeitquote sind überdies oft niedriger. „Gerade wenn Teilzeitarbeit unvermeidbar ist, sollten Partner über einen finanziellen Ausgleich sprechen, um zumindest einen Teil der Vorsorgelücke zu schließen“, rät Ulbrich.
■ Lücke schließt sich nicht
Laut DIW klaffen die Arbeitszeiten zudem nicht nur in der Familiengründungsphase auseinander. Oft genug schließe sich die Lücke danach nicht mehr. So arbeiteten Frauen auch jenseits ihres 45. Geburtstags rund acht bis neun Wochenstunden weniger als Männer.
■ Fehlanreize
Zu dieser Entwicklung tragen auch steuerliche Fehlanreize bei. Das DIW befragte 2023 im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung mehrere tausend Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren zu ihren Lebens- und Arbeitsumständen. Von den Befragten gingen 41 Prozent gar keiner bezahlten Arbeit nach, von den Beschäftigten arbeiteten 24 Prozent weniger als 30 Wochenstunden. Ein Grund: das deutsche Steuerrecht macht die Mehrarbeit für viele Familien wenig attraktiv. So entlastet das Ehegattensplitting vor allem Paare, die extrem unterschiedlich verdienen, weil das gemeinsame Einkommen rechnerisch gleichmäßig auf beide Partner verteilt wird – und dadurch der Progressionseffekt der Einkommensteuer sinkt. Je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern, desto größer der Steuervorteil. Das Zusammenspiel aus Ehegatten-Splitting und der steuerlichen Behandlung von Minijob-Einkünften mache es für verheiratete Frauen unattraktiv, ihre Arbeitszeit auszuweiten, analysiert die Bertelsmann-Stiftung.