Wer soll das teure Gas bezahlen?

von Redaktion

Mieter haben keinen Einfluss darauf, welche Heizung der Vermieter einbaut. Sie müssen aber die laufenden Kosten tragen. © Bernd Weißbrod, dpa

München/Berlin – Neue Gasheizungen können eine teure Angelegenheit werden. Deshalb verhaken sich Union und SPD gerade in den Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz. Ein Streitpunkt ist, ob Mieter die Betriebskosten neuer Gasheizungen künftig alleine tragen oder auch die Vermieter einen Beitrag leisten müssen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plädiert nach Medienberichten dafür, dass die Immobilienbesitzer einen Teil der Brennstoffkosten neuer Gasheizungen übernehmen, falls diese zu sehr steigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht einem Beitrag der Vermieter dagegen skeptisch gegenüber. Offiziell wollten sich die Ministerien auf Anfrage nicht äußern.

Allerdings dauern die Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz schon länger als geplant. Die Koalition aus Union und SPD hat sich im Februar 2026 auf Eckpunkte geeinigt, wie sie das Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampelregierung verändern will. Ein entscheidender Punkt: Neu eingebaute Gebäudeheizungen sollen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen. Gaskessel dürfen damit noch lange weiter fossiles Erdgas verfeuern, wobei jedoch der Anteil klimaneutraler Gase wie zum Beispiel Wasserstoff oder Biomethan steigen soll.

Dieser Plan könnte zu deutlich höheren Heizkosten für Privathaushalte und Unternehmen führen. Denn fossiles Gas wird wohl regelmäßig teurer, weil der Kohlendioxidpreis infolge des europäischen Emissionshandels steigt. Und grünes Gas bleibt absehbar knapp, sodass die begrenzten Mengen die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben, wenn Millionen Haushalte den Brennstoff künftig nachfragen. „Im Vergleich zum heutigen Erdgaspreis dürfte ein Mischpreis aus Erdgas und Biogas im Jahr 2045 mehr als doppelt so hoch sein wie im Durchschnitt 2025“, schreibt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in einer aktuellen Studie.

Vor diesen Folgen warnt unter anderem der Deutsche Mieterbund. Das neue Gesetz „sollte einen Heizkostendeckel enthalten, um Mieterinnen und Mieter vor unnötig steigenden Heizkosten zu schützen, wenn Vermietende heute noch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen“, erklärt Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

Der Mieterbund schlägt vor, die Betriebskosten von effizienten Wärmepumpen zum Maßstab zu machen. Den Teil der Heizkosten, der über diesen Heizkostendeckel hinausgeht, müssten die Vermieter tragen, so die Forderung. Diese Regelung stünde im Gegensatz zur heutigen Praxis. Denn momentan bezahlen die Mieter die Heizkosten grundsätzlich alleine, von einem Teil des Kohlendioxidpreises abgesehen.

Wenn sich die Ministerien geeinigt haben, ist der Bundestag an der Reihe. Auch in den Regierungsfraktionen gibt es Gegner und Befürworter des Mieterschutzes. Zu Letzteren gehört die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer: „Ein möglicher Baustein zum Mieterschutz wäre, nicht zielgerichtete Entscheidungen bei Heizungseinbauten in den Nebenkostenabrechnungen entsprechend abzubilden“. Mit anderen Worten: Vermieter müssten mehr zahlen, wenn die Kosten einer neuen Gasheizung künftig durch die Decke gehen. In der Union ist diese Meinung ebenfalls vertreten. „Im Mietrecht gilt für uns: Modernisierung ja, aber kein ungeregeltes Durchreichen von Kosten zulasten der Mieterinnen und Mieter“, sagt der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Nicklas Kappe.

Eine weitere grundsätzliche Frage lautet: Wie lange darf man überhaupt noch mit fossilem Gas heizen? Das Heizungsgesetz des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck setzte dafür ein eindeutiges Ende: 31. Dezember 2044 – in 18 Jahren. Dieses Datum hat die aktuelle Regierungskoalition in ihren Eckpunkten vom Februar erstmal abgeräumt. Darin heißt es: „Die Paragrafen 71 und 72 werden gestrichen.“ Letzterer enthält das Ausstiegsdatum. Seitdem rätselt die Fachwelt, ob das eventuell nur ein Versehen war – und das Datum doch noch einen Platz im neuen Gesetz findet – oder ob das Ziel der Klimaneutralität, das sich Deutschland bis zum Jahr 2045 vorgenommen hat, infrage steht.

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