Chemie in Kosmetika: EU plant Lockerung

von Redaktion

Keine Einstufung wie Lebensmittel – Beschluss des Parlaments in Straßburg

Für Kosmetika gelten aktuell strenge Vorgaben. © IMAGO

Straßburg – Schminke, Shampoo, Sonnencreme: Viele Kosmetika enthalten Chemikalien, die in größeren Mengen schädlich sind. In Brüssel laufen die Verhandlungen über eine Lockerung der Regeln, gestern hat das Europaparlament seine Position beschlossen.

Welche Chemikalien sind in Kosmetika verboten?

Grundsätzlich alle, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Die EU führt eine Liste solcher Chemikalien, die nicht in Lebensmittel oder Kosmetika verwendet werden dürfen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, eine ganze Menge. Hersteller können eine Ausnahme beantragen, wenn keine Alternativen verfügbar sind und sie nachweisen können, dass die verwendete Menge in ihren Produkten nicht schädlich wirkt. Bislang gelten für Kosmetika dabei die gleichen Standards wie für Lebensmittel.

Welche Lockerungen sind geplant?

Der Lebensmittelstandard soll für Kosmetika wegfallen. Beantragt ein Hersteller eine Ausnahme für eine Creme, soll also nur noch die Wirkung auf der Haut getestet werden. Kritiker verweisen etwa auf Kinder, die sich die Sonnencreme von den Lippen lecken und sie verschlucken. Die Kommission ging in ihren Vorschlägen sogar noch weiter: Stoffe, die nur beim Einatmen oder Verschlucken schädlich sind, sollten gar nicht erst verboten werden. Sowohl das Europaparlament als auch der Rat der 27 EU-Länder haben sich aber gegen eine solch weitreichende Lockerung ausgesprochen, sie ist damit vom Tisch.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Reform geht nun in die Beratungen zwischen Vertretern der Abgeordneten und der 27 Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen dürften einige Wochen oder Monate dauern. Die Institutionen planen aber, die Änderungen bis Jahresende zu beschließen.

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