Berlin – Die Regierungskoalition hat sich zwar schon im Februar auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt – dieses Gesetz ist aber noch nicht vom Kabinett beschlossen worden. Eine wichtige Regelung in dem deshalb weiterhin gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Regierung soll daher ausgesetzt werden, wie gestern ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte. Die Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli in Kraft treten, sondern bis 1. November ausgesetzt werden. Diese Regelung hätte in Großstädten mit kommunaler Wärmeplanung den Einbau rein fossil befeuerter Heizungen faktisch verboten. Der Sprecher betonte, das neue Heizungsgesetz – das Gebäudemodernisierungsgesetz – solle „zeitnah“ beschlossen werden. Hier gehe aber „Genauigkeit vor Schnelligkeit“. Zu den Gründen für die Verzögerung wollte sich der Sprecher nicht äußern. Das „Handelsblatt“ hatte berichtet, Union und SPD könnten sich nicht beim Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen einigen.DPA/MM