Mieter sollen bei einer Reform des Heizungsgesetzes besser geschützt werden. © Imago
Berlin – Die schwarz-rote Koalition plant bei der Reform des „Heizungsgesetzes“ eine Kostenbremse für Mieter. Demnach sollen Kostenrisiken fossiler Heizungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und die Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau einigten sich auf Neuregelungen.
Für Mieter ist das eine große Erleichterung. Denn obwohl es üppige Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen gibt, hätten Vermieter nach den Reformvorschlägen – mehrheitlich der CDU – auch nach 2026 fossil befeuerte Heizungen einbauen dürfen. Verbraucherschützer warnen jedoch seit Jahren vor den massiv steigenden Kosten dieser Brennstoffe. Gleichzeitig haben Mieter kein Mitspracherecht bei der Wahl der Heizung.
Der Hintergrund: Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Das sollte es nicht nur Eigenheim-Bewohnern, sondern auch Vermietern erlauben, nach 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen. Der CDU war es wichtig, das Heizungsgesetz von Robert Habeck abzuschaffen. Das Problem dabei: Die Kosten für Öl und Gas werden allein durch den CO2-Preis dauerhaft steigen. Hinzu kommt: Die Koalition hatte begleitend die sogenannte Biotreppe beschlossen. Demnach müssen Gas und Öl ab 2029 einen steigenden Anteil von Brennstoff auf Wasserstoff- oder Biomasse-Basis enthalten. Doch diese Stoffe sind knapp und teuer und werden es nach Meinung der meisten Experten auch bleiben. Und weil es immer weniger Anschlüsse am Gasnetz gibt, werden die Netzentgelte für den einzelnen Verbraucher steigen.
Eine breite Front aus Verbraucher- und Mieterschützern sah deshalb in der Reform eine gefährliche Kostenfalle für Mieter. Zudem würde die Lenkwirkung durch den CO2-Preis verpuffen, weil Mieter nicht entscheiden dürfen, welche Heizung im Haus installiert wird.
Vor allem die SPD pochte deshalb auf einen starken Mieterschutz. Konkret hat sich die Regierung jetzt darauf geeinigt, dass Vermieter bei einer neuen Öl- oder Gasheizung die Hälfte der Kosten für CO2-Preis, Bio-Brennstoff und Netzentgelt zahlen müssen. Das sind jene Kostenbestandteile, die mutmaßlich in den kommenden Jahren steigen werden. Erwartet wird, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mitte Mai vom Kabinett beschlossen wird. Dann wird es im Bundestag beraten. MAS/DPA