Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (r., CDU) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wollen das Heizungsgesetz reformieren. © Michael Kappeler/dpa
Berlin – Die Bundesregierung will den Kern des bisherigen Heizungsgesetzes kippen. Dabei handelt es sich um die Vorgabe, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die Regel sollte in wenigen Jahren alle neuen Heizungsanlagen umfassen. Stattdessen sollen nun Öl- und Gasheizungen noch lange in bestehende Gebäude eingebaut werden dürfen. Falls sich Vermieter dafür entscheiden, bekommen das auch Mieterinnen und Mieter zu spüren.
■ Neue Kosten
Wenn jemand nach Inkrafttreten des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes eine fossile Heizung einbaut, kann das aus zwei Gründen zusätzliche Kosten bedeuten: Zum einen steigen die CO2-Preise für Öl und Gas nach und nach an. Zum anderen müssen laut dem Gesetzentwurf ab 2029 wachsende Anteile von klimaschonenderen Treibstoffen, zum Beispiel Biogas, beigemischt werden. Weil sie nur begrenzt verfügbar sind, die Herstellung sehr aufwendig ist und sie auch in der Industrie gefragt sind, werden die Beimischungen auf absehbare Zeit deutlich teuer sein, als konventionelle Brennstoffe.
■ Aufteilung
Drei Kostenbestandteile des fossilen Heizens sollen künftig je zur Hälfte von Mieter und Vermieter getragen werden. Dies betrifft ab 2028 den CO2-Preis und das Gas-Netzentgelt sowie ab 2029 den Preis für die beigemischten Biotreibstoffe. Zuständig ist dafür der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Wenn der Mieter sich selbst mit Wärme versorgt, muss er die Kosten für die Beimischungen und die Netzentgelte selbst ermitteln. Das gilt etwa für Gasetagenheizungen. An der hälftigen Kostenteilung ändert das aber nichts.
■ Mieter stärker belastet
Es ist eine unauffällige Formulierung, welche die Last aber Richtung Mieter verschiebt: „Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil“, heißt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das Problem: Es gibt vier Stufen. Während der Anteil biogener Brennstoffe in den Stufen 1 bis 3 (2029 bis 2035) nur moderat von 10 auf 30 Prozent steigt, verdoppelt er sich ab 2040 auf 60 Prozent. Damit würden die Vermieter ab da nur ein Viertel des Bio-Brennstoffs bezahlen, die Mieter den Rest. Damit ist die 50:50-Beteiligung ab 2040 de facto nicht mehr gegeben.
Für fossile Heizungen, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaut wurden, gelten weder die Vorgaben zur Beimischung klimafreundlicherer Kraftstoffe noch die zur hälftigen Kostenteilung. Hier bleibt es also bei der Heizkostenabrechnung nach den bisherigen Regeln.
■ Kritik an „Praxisferne“
Der Nationale Normenkontrollrat hat das Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „Bild“, der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf gehöre „zu den handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.
Der Gesetzestext sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“. Das Gesetz sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“, sagte Goebel.
Selbst Fachverbände kritisierten Umsetzungsprobleme und fehlende Praxistauglichkeit. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei“, kritisierte Goebel. Der Nationale Normenkontrollrat ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. MAS/EPD