Bald gibt es die E-Auto-Förderung

von Redaktion

Elektroautos werden sogar rückwirkend gefördert. Deshalb steigt das Interesse daran bereits seit einigen Monaten. © Oppenheimer, imago

München – Die Verkaufszahlen von Elektroautos steigen jetzt schon an. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) empfiehlt allen Interessierten, schon mal die Unterlagen für den Förderantrag bereitzulegen. Was Käufer vonE-Autos und Plug-ins nun wissen müssen:

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Die Förderung kann für alle Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range-Extender) beantragt werden. Der Händler kann Auskunft darüber geben, ob ein bestimmtes Auto förderfähig ist. Die Kaufprämie kann rückwirkend beantragt werden für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar zugelassen worden sind. Sie gilt nur für Autos der EU-Fahrzeugklasse M1.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Gelder werden nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt. Damit kann laut Bundesumweltministerium rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5000 Euro je Kind nach oben, sie liegt maximal bei 90.000 Euro. Gefördert werden Kauf oder Leasing der entsprechenden Autos.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Summe ist gestaffelt und orientiert sich an Einkommen und Familiengröße. Maximal werden 6000 Euro gezahlt. Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Pro Kind werden 500 Euro zusätzlich gezahlt – bis maximal 1000 Euro, also für bis zu zwei Kinder. Käufer mit einem Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro erhalten 1000 Euro zusätzlich, Menschen mit weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen noch einmal 1000 Euro. Daraus ergibt sich für Menschen aus der niedrigeren Einkommensgruppe mit zwei Kindern eine Maximalförderung von 6000 Euro für ein E-Auto und 4500 Euro für ein Plug-in.

Welche Dokumente benötigt man?

Gebraucht werden für die Online-Beantragung voraussichtlich die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags und der Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland. „Weil der ganze Prozess digital ist, braucht man für den Antrag zuerst ein Konto bei der BundID“, sagte Minister Schneider kürzlich der „Auto Motor Sport“. Dies funktioniere entweder mit dem Personalausweis und der dazugehörigen PIN oder mit einem Elster-Zertifikat. „Das kann man also jetzt schon vorbereiten“, rät der Minister. Auch die anderen Unterlagen sollten digital bereitliegen.

Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?

Für verheiratete Antragsteller, für solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partner zusammengezählt. Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Wird es eine Mindesthaltedauer geben?

Ja – wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf das erworbene Auto frühestens drei Jahre nach Erstzulassung wieder verkaufen. So soll verhindert werden, dass Geförderte das Auto kaufen und dann sofort mit Gewinn weiterverkaufen.

Gilt die Kaufprämie nur für europäische Autos?

Zunächst nicht – allerdings will die Bundesregierung die Aufnahme einer sogenannter EU-Präferenzregelung prüfen. Nach Angaben des Ministeriums kommen aktuell etwa 80 Prozent der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.

Für wie viele Autos reicht die Förderung?

Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800 000 Fahrzeugen gefördert werden kann. Der Absatz zieht bereits an: Im März sei fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto gewesen, sagte Schneider. Wurden im Februar noch 46.000 E-Fahrzeuge zugelassen, waren es im März bereits 70.000.

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