Netzentgelte für Verbraucher mit PV gestiegen

von Redaktion

Bonn – Verbraucher mit Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung kommen beim Netzentgelt voraussichtlich höhere Kosten zu. Künftig solle es „verbindliche Vorgaben für die Grundpreise“ geben, teilte die Bundesnetzagentur mit. Diejenigen, die mit einer eigenen Erzeugungsanlage Strom erzeugen „und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen“, sollen demnach über einen höheren Grundpreis „wieder stärker an der Netzfinanzierung“ beteiligt werden.

„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller. „Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen“, fügte Müller hinzu. „Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“

Wie die Bundesnetzagentur ausführte, werden die zusätzlichen Kosten „lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“. Für Steckersolaranlagen – also sogenannte Balkonkraftwerke – soll der erhöhte Grundpreis demnach nicht gelten.

Die Behörde hob hervor, dass sich für rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung „nicht viel“ ändern werde: Ihr Netzentgelt werde weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) bestehen. Beides wird über den normalen Stromtarif abgerechnet. Künftig solle es aber Vorgaben für die Grundpreise geben: Dazu gehöre, „dass Netzbetreiber einen in der Höhe gedeckelten Grundpreis erheben müssen“ – und Verbraucher mit einer eigenen Erzeugungsanlage einen höheren Grundpreis zahlen.

Sollten die neuen Regeln beschlossen werden, werden sie nicht vor 2029 in Kraft treten.

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