Das Stromteilen unter Nachbarn soll einfacher werden. © imago
Wo der Honig herkommt, soll transparenter werden. © Oliver Berg/dpa
Familien können im Sommer mit der Bahn günstiger auf Reisen gehen. © smarterpix
München – Online-Käufe sollen leichter rückgängig gemacht werden und Verbraucher einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt – im Juni ändert sich einiges.
Widerrufsbutton: Wer einen Online-Kauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton am Bildschirm genügt. Dafür müssen Anbieter bis zum 19. Juni eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Seiten bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie im Netz abgeschlossen worden sind.
Honig: Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus, das Etikett muss Aufschluss darüber geben, zu wie viel Prozent der Honig aus welchem Land stammt. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade und eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Gehaltstransparenz: Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden – ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.
Solarstrom: Überschüssigen Solarstrom an Nachbarn weiterzugeben, soll künftig einfacher werden – ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Nötig ist dafür eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft und außerdem die Ausstattung mit einem Smart Meter. Verbraucherschützern zufolge kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und Abhängigkeiten vom Energiemarkt verringern.
Bahn: Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück verreisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Buchbar ist das Angebot „ab Mitte Juni“. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend-Bahncard-25 kostenlos. Damit gibt es ein Jahr lang einen Nachlass von 25 Prozent auf alle Super-Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Regulär kostet die Jugend-Bahncard 7,90 Euro.
Tankrabatt: Ende Juni müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf voraussichtlich wieder höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft nach jetzigem Stand die Absenkung der Steuersätze auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter aus, mit der die Bundesregierung Verbraucher bei den durch den Iran-Krieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten will. Die Maßnahme gilt lediglich für zwei Monate.