Streit um Entschädigung für Fluggäste

von Redaktion

Die Regelungen bei verspäteten Flügen sind bislang recht großzügig und im Sinne der Verbraucher. Das könnte sich ändern. © arnulf Hettrich/IMAGO

Brüssel – Entschädigungen bei Flugverspätungen, ein Boardingpass auf Papier, kostenloses Handgepäck – die Europäische Union ringt um die künftigen Rechte für Fluggäste. Die Vorstellungen der EU-Staaten und des Europaparlaments gehen in wichtigen Punkten auseinander. Langsam drängt die Zeit für eine Einigung.

■ Entschädigung erst ab vier Stunden

Bisher bekommen Reisende in der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie haben sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden Verspätung ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte nicht zugestimmt – die Bundesregierung will, dass es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, künftig in Höhe von 300 Euro, unabhängig von der Entfernung.

Die Parlamentarier wollen ebenfalls, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Januar sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedstaaten wollten dagegen keine abschließende Liste aufnehmen. Bei diesem Thema haben sich die Positionen zuletzt laut Verhandlungskreisen bereits angenähert.

Fluggesellschaften sollen bei verschuldeten Verspätungen laut dem Vorschlag der Abgeordneten außerdem vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken. Das Argument: Dies würde es Verbrauchern erleichtern, die Erstattung zu beantragen.

■ Was Airlines und Verbände sagen

Die Airlines und ihre Verbände blicken kritisch auf die Vorstellungen des Parlaments zu Entschädigungen und argumentieren unter anderem mit höheren Kosten, die durch höhere Ticketpreise auf Fluggäste umgelegt würden. Eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung setze zudem einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen, schreibt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel ließen sich in der Praxis oft nicht innerhalb von drei Stunden lösen.

Die Geschäftsführerin des Verbands Airlines for Europe (A4E), Ourania Georgoutsakou, forderte, höhere Entschädigungskosten müssten fair auf alle umgelegt werden, die daran beteiligt seien, Passagiere ans Ziel zu bringen. „Mangel an Fluglotsen, lange Warteschlangen bei der Grenzkontrolle, durch Drohnen lahmgelegte Flughäfen – all das sind Probleme, die die Fluggesellschaften nicht verursacht haben und auch nicht beheben können.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will keine Verlängerung des Zeitraums, ab dem den Fluggästen Entschädigung zusteht. Auch die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung – 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband ausgerechnet.

Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung zwischen Parlament und EU-Staaten, scheitert die Reform und die bisherigen Regeln gelten weiter.DPA

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