EU will Regeln für Finfluencer

von Redaktion

Abgefeimte Tricks: Erst erschleichen sich die selbst ernannten Finanzprofis das Vertrauen ihrer Community, dann soll Geld fließen. © Konstantin Postumitenko/Smartpix

München/Straßburg – Der große „Schrottimmobilien-Skandal“ aus dem Jahr 2024 ist noch nicht vergessen: Damals häuften sich Berichte von vor allem jungen und gutgläubigen Anlegern, die über das Netzwerk des prominenten Immobilien-Influencers „Immo Tommy“ systematisch in die Falle gelockt worden sein sollen. Statt der versprochenen sicheren Altersvorsorge kauften demnach hunderte Follower völlig überteuerte, teils marode Wohnungen und blieben auf riesigen Schuldenbergen sitzen, während Immo-Tommy die Provisionen einstrich. Dieser stritt die Vorwürfe ab.

Es war der bisherige Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung auf Instagram, TikTok und Youtube. Dort erklären selbst ernannte Finanzexperten täglich, wie man mit ETFs, Kryptowährungen oder eben Immobilien vorgeblich kinderleicht sein Geld vermehren kann. Hinter den lockeren kleinen Clips steckt oftmals knallharte Berechnung, bezahlte Werbung oder schlicht mangelndes Fachwissen. Das Europäische Parlament in Straßburg fordert nun strengere Mindeststandards für diese sogenannten „Finfluencer“.

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Ziel müsse ein verbindliches Transparenzregister mit Prüfsiegel für Finfluencer sein. „Als Verbraucherverband freuen wir uns darüber, dass sich nun die politisch Verantwortlichen auf EU-Ebene dieser Problematik annehmen und der Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf diesem Gebiet weiter in den Fokus rückt“, so der Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB, Markus Latta.

Häufig bauen Finfluencer über Monate hinweg eine enge Beziehung zu ihren meist jungen Followern auf. Wenn die Community dann groß genug ist und ein gewisses Vertrauen aufgebaut wurde, klappt die Falle zu. Aktuell häufen sich auf diesem Markt auch Angebote für extrem teure Finanzseminare. Viele dieser vermeintlichen Online-Coaches besitzen keinerlei echte Markterfahrung. Die Kurse verstoßen oft gegen die strengen Regeln für Fernunterricht oder besitzen gar keine Zulassung. Weil internationale Zahlungsplattformen zwischengeschaltet werden, sitzt der Vertragspartner für den Verbraucher oft unerreichbar im Ausland. Das Geld im Schadensfall wiederzubekommen, ist fast unmöglich. Oftmals wird in den Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht unrechtmäßig komplett ausgeschlossen.

Wer in Deutschland klassisch Finanzprodukte vermittelt, benötigt einen Sachkundenachweis der IHK und steht im offiziellen Vermittlerregister. Für Finfluencer gilt das bislang nicht. Der VerbraucherService Bayern fordert daher in seinem politischen Papier weiterhin einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle deutschsprachigen Kanäle sowie ein eigenes Transparenzregister unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

In diese Richtung geht auch der Vorstoß des Europaparlaments. Ziel sind Mindeststandards für Finanzinhalte in Sozialen Medien. So sollen wirtschaftliche Interessen offengelegt und Werbung eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Irreführende Aussagen, unrealistische Renditeversprechen und die Bewerbung ungeeigneter Finanzprodukte sollen unterbunden werden. Wer heiße Geldtipps im Internet verbreitet, sollte zumindest ansatzweise Regel unterliegen wie Banken, Versicherungskaufleute und Anlageberater im echten Leben.

Artikel 2 von 8